Crans-Montana: Ein Monat nach der Katastrophe

Was die Aufklärung über die Feuer-Katastrophe in der Bar Le Constellation offenbart: Versäumnisse der Betreiber, Behördenversagen und ein möglicherweise vertuschter Vorfall 2024

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Am 1. Januar 2026, gegen 1:30 Uhr in der Silvesternacht, brach in der Bar Le Constellation im Schweizer Skiort Crans-Montana ein verheerendes Feuer aus. 40 Menschen starben, 116 wurden schwer verletzt – die meisten Opfer waren Jugendliche und junge Erwachsene (SRF, Wikipedia).

Ein Monat später zeigt die Aufklärung ein Systemversagen auf allen Ebenen: Die Bar war fünf Jahre lang nicht inspiziert worden, obwohl jährliche Brandschutzinspektionen vorgeschrieben waren. Der Betreiber Jacques Moretti hatte eine Vorstrafe wegen Zuhälterei, erhielt aber trotzdem eine Betriebserlaubnis. Notausgänge waren verschlossen, die Deckenverkleidung aus brennbarem Schaumstoff war nicht feuerfest. Und es gibt Berichte über einen möglicherweise vertuschten Brandvorfall 2024, bei dem Wunderkerzen bereits einen kleineren Brand verursacht haben sollen.

Worum es geht

Die Katastrophe: Was in der Silvesternacht geschah

In der Silvesternacht zum 1. Januar 2026 feierten Hunderte von Menschen in der Bar Le Constellation im Untergeschoss des Gebäudes. Gegen 1:30 Uhr brach ein Feuer aus, das sich innerhalb von Sekunden zu einem Vollbrand entwickelte (SRF).

Die Brandursache: Wunderkerzen an Champagnerflaschen

Die Brandursache war schnell identifiziert: Funkensprühende Sprühfontänen (auch als “Fontänen” bezeichnet), die an Champagnerflaschen befestigt waren, kamen zu nahe an die brennbare Schaumstoff-Deckenverkleidung und setzten sie in Brand (SRF, BBC).

Was ist eine Sprühfontäne?

Sprühfontänen sind pyrotechnische Artikel, die an Flaschen befestigt werden und beim Anzünden Funkensprühen erzeugen. Sie werden häufig bei Feiern und Partys verwendet, um Champagnerflaschen zu “dekorieren”. Doch diese Fontänen können Temperaturen von über 1000°C erreichen und sind extrem gefährlich in geschlossenen Räumen mit brennbaren Materialien.

Der Flashover-Effekt

Nachdem die Deckenverkleidung aus brennbarem Akustikschaumstoff entzündet wurde, kam es zu einem “Flashover” – einem plötzlichen Übergang zu einem Vollbrand, bei dem sich die Flammen blitzschnell im gesamten Raum ausbreiten (SRF, Corriere della Sera). Der Flashover-Effekt tritt auf, wenn die Raumtemperatur so hoch wird, dass alle brennbaren Materialien im Raum gleichzeitig entzündet werden.

Die tödliche Dynamik (Corriere della Sera):

Als die Menschen versuchten zu fliehen, brachen sie die Fenster auf, um zu entkommen. Doch dies hatte einen tödlichen Effekt: Das Öffnen der Fenster ließ Sauerstoff in den Raum, was das Feuer um das Zehnfache verstärkte und Explosionen verursachte. Die Raumtemperatur stieg auf über 1000°C – bei diesen Temperaturen verbrennen die Lungen, bevor die Flammen die Menschen erreichen (Corriere della Sera).

Fumo e gas bollenti hanno ucciso prima del fuocoRauch und kochende Gase töteten vor dem Feuer. Die meisten Opfer starben nicht durch Verbrennungen, sondern durch Einatmen von giftigem Rauch und kochenden Gasen, die ihre Lungen verbrannten, bevor die Flammen sie erreichten.

Die verpasste Warnung: Der DJ bemerkte das Feuer

Handy-Aufzeichnungen von Gästen zeigen eine tragische Szene: Der DJ bemerkte das Feuer anscheinend früh und versuchte, Jessica Moretti darauf aufmerksam zu machen, die kurz zuvor vorbeigelaufen war. Doch die Warnung kam zu spät – oder wurde nicht ernst genommen.

Die Tragödie: Der DJ, der versucht hatte, die Betreiberin zu warnen, ist leider verstorben. Er gehörte zu den 40 Opfern der Katastrophe.

Die Frage bleibt: Hätte eine frühere Evakuierung Leben retten können? Wenn Jessica Moretti auf die Warnung des DJs reagiert hätte, hätten mehr Menschen die Bar rechtzeitig verlassen können, bevor das Feuer sich zu einem Vollbrand entwickelte. Doch die Warnung wurde entweder nicht gehört, nicht ernst genommen oder kam zu spät – und der DJ, der versucht hatte zu helfen, verlor sein Leben.

Die Flucht: Warum so viele Menschen starben

Die Evakuierung scheiterte durch mehrere kritische Mängel:

1. Steile, schmale Treppe

Die Treppe vom Untergeschoss ins Erdgeschoss war steil und schmal – zu schmal, um bei einer Panik eine schnelle Evakuierung zu ermöglichen. 34 der 40 Opfer starben am Fuß der Treppe – sie wurden von den nachdrängenden Menschenmassen erstickt oder zertrampelt, bevor sie die Treppe erreichen konnten (SRF).

2. Schmale Ausgangstür

Die Ausgangstür war nur etwa 90 cm breit – viel zu schmal für eine Notfall-Evakuierung mit Hunderten von Menschen. Bei dem starken Gedränge konnten viele Menschen die Tür nicht erreichen.

3. Nicht beleuchtetes Notausgangsschild

Das Notausgangsschild war nicht beleuchtet – in dem dichten Rauch konnten die Menschen den Notausgang nicht finden. Dies ist ein klassischer Sicherheitsmangel, der bei ordnungsgemäßen Inspektionen hätte auffallen müssen.

4. Verschlossene Service-Tür und Notausgang

Eine Service-Tür war von innen verriegelt während des Feuers und fing Menschen ein, die versuchten, durch diesen Ausgang zu fliehen (The Guardian). Der Besitzer Jacques Moretti räumte ein, dass es “möglich ist, dass es einen Verstoß gegen das Protokoll gab” – eine untertriebene Beschreibung für ein Verhalten, das Menschen das Leben kostete.

Es wird vermutet, dass der Notausgang verschlossen wurde, um die Zugangskontrolle zu vereinfachen, da in der Vergangenheit Minderjährige durch diesen Notausgang in die Bar gelangt waren, um das Alterslimit zu umgehen (The Guardian). Die tödliche Ironie: Um Minderjährige fernzuhalten, wurden Notausgänge verschlossen – doch dies kostete Menschen das Leben, als sie während des Feuers nicht durch diese Ausgänge fliehen konnten.

5. Überfüllung

Die Bar war für 300 Personen ausgelegt, aber die tatsächliche Auslastung in der Silvesternacht ist unklar. Bei einer so großen Menschenmenge in einem Untergeschoss mit nur einer schmalen Treppe als Hauptausgang war eine schnelle Evakuierung praktisch unmöglich.

6. Ausfall der Überwachungskameras

Die Überwachungskameras aus dem Inneren der Bar haben ab 1:23 Uhr nicht mehr aufgezeichnet – nur sieben Minuten vor dem Brandausbruch um 1:30 Uhr. Dies ist höchst verdächtig, da es unwahrscheinlich ist, dass alle Kameras gleichzeitig ausfallen. Die fehlenden Aufnahmen erschweren die Aufklärung erheblich.

Die Betreiber: Jacques und Jessica Moretti

Die Bar Le Constellation wurde seit 2015 von dem französischen Ehepaar Jacques und Jessica Moretti aus Korsika betrieben (Wikipedia). Doch die Aufklärung offenbart ernsthafte Fragen über die Qualifikation und Vergangenheit der Betreiber.

Jacques Moretti: Eine Vorstrafe wegen Zuhälterei

Jacques Moretti hatte eine Vorstrafe – im Jahr 2008 wurde er von einem Gericht in Annecy, Frankreich, zu zwölf Monaten Gefängnis wegen Zuhälterei verurteilt (SRF, Le News). Die Straftaten datierten zurück auf 2005 und waren mit einem Massage-Salon in Genf verbunden. Französische Medien berichteten, dass die Verurteilung auch ein Betriebsverbot in Frankreich beinhaltete.

Trotz dieser Vorstrafe erhielt Moretti eine Betriebserlaubnis in Crans-Montana, wo er und seine Frau eine Bar und ein Restaurant im Ort sowie ein weiteres Restaurant in einer Nachbargemeinde betrieben.

Weitere Vorstrafen: Schwarzarbeit in der Schweiz (2016) und Sozialhilfebetrug (2010)

Jacques Moretti wurde 2016 in der Schweiz verurteilt, weil er Arbeiter in Crans-Montana schwarz beschäftigt hatte (Watson, Blick). Dies wirft ernsthafte Fragen über die behördliche Überwachung auf, da nach Walliser Gesetz Vorbestrafte unter bestimmten Umständen keine Bar betreiben dürfen (Watson).

Die Frage stellt sich daher: Hätte Moretti überhaupt eine Konzession für seinen Barbetrieb erhalten dürfen, wenn die Behörden seine Vorstrafen ordnungsgemäß überprüft hätten? (Watson, Focus)

Zusätzlich wurde Moretti 2010 in Bastia, Frankreich, wegen Sozialhilfebetrugs verurteilt (Watson, Weltwoche).

Die vollständige Strafakte von Jacques Moretti:

Warum wurde Moretti trotz Vorstrafen eine Lizenz erteilt?

Nach Walliser Kantonsrecht darf eine Gemeinde eine Gastronomie-Lizenz nur erteilen, wenn der Antragsteller keine relevanten Vorstrafen hat, die den Betrieb gefährden könnten. Heute ist das Gesetz explizit – aber als Moretti erstmals einen Antrag stellte, war die Anforderung lockerer: Es wurde nur eine “einwandfreie Reputation” verlangt (Le News).

Diese Reputation war bereits beschädigt – Moretti hatte bereits die Zuhälterei-Vorstrafe aus 2008. Doch die Gemeinde Crans-Montana hat abgelehnt, Fragen zu beantworten, ob sie Strafregisterauszüge aus der Schweiz oder Frankreich angefordert oder Moretti’s Hintergrund anderweitig überprüft hat, bevor sie die Lizenzen erteilte. Trotz dieser drei Vorstrafen erhielt Moretti eine Betriebserlaubnis in Crans-Montana – eine ernsthafte Frage für die behördliche Überwachung und die Vergabe von Gastronomie-Lizenzen.

Die Verteidigung der Betreiber

Die Betreiber behaupteten, sie hätten “die Sicherheitsvorschriften befolgt” und die Bar sei in den vergangenen 10 Jahren dreimal inspiziert worden (The Times). Sie bestritten Berichte über schmale Treppen oder nicht feuerfeste Materialien.

Doch die Untersuchungen zeigen ein anderes Bild: Die Bar hatte nur einen einzigen Feuerlöscher, der als ausreichend galt, und kein Alarmsystem war für eine Bar dieser Größe vorgeschrieben (Le News).

Das Verhalten nach der Katastrophe: Spuren verwischen während Reanimationsversuchen

Während die Rettungskräfte noch versuchten, Menschen zu reanimieren, haben die Betreiber bereits ihre Facebook-, Instagram-Profile und die Webseite der Bar gelöscht. Dieses Verhalten wirft ernsthafte Fragen auf:

Die Implikation: Dies deutet darauf hin, dass die Betreiber bewusst versuchten, ihre Spuren zu verwischen, während noch Menschen um ihr Leben kämpften. Es zeigt eine erschreckende Prioritätensetzung – die Selbstschutz stand über der Sorge um die Opfer.

Die Frage bleibt: Was wollten die Betreiber verbergen, dass sie ihre Online-Präsenz bereits in den ersten Stunden nach der Katastrophe löschten, während noch Reanimationsversuche stattfanden?

Das Behördenversagen: Fünf Jahre ohne Inspektionen

Die Gemeinde Crans-Montana hat ein ernstes Versagen zugegeben: Die Bar Le Constellation war fünf Jahre lang nicht inspiziert worden, obwohl jährliche Brandschutzinspektionen vorgeschrieben waren (The Guardian, Euronews).

Die Inspektionshistorie

Durchgeführte Inspektionen:

Fehlende Inspektionen:

Die Gemeinde hat dieses Versäumnis als “ernstes Versagen” beschrieben und tiefes Bedauern geäußert (Le News).

Warum wurden keine Inspektionen durchgeführt?

Bürgermeister Nicolas Féraud führte unzureichende Personalausstattung als einen Faktor an: Ein Team von fünf Sicherheitsbeamten war für die Überprüfung von mehr als 10.000 Gebäuden verantwortlich (The Guardian).

Das Problem ist systemisch: Die gesamte Walliser Region steht vor ähnlichen Problemen, wobei viele Gemeinden aufgrund von Mangel an Personalressourcen nicht mit den Inspektionsintervallen konform sind (Bluewin). Von 128 Bars und Restaurants in Crans-Montana wurden nur 40 im Jahr 2025 inspiziert (BBC).

Die Reaktion der Gemeinde

Bürgermeister Nicolas Féraud räumte Fahrlässigkeit durch den Betreiber ein und sprach von einer “rücksichtslosen Risikokultur”, die Kunden und Personal gefährdete (Le News). Er sagte, der Sicherheitsdienst der Gemeinde habe keine Warnungen bezüglich der Räumlichkeiten erhalten.

Féraud weigerte sich zunächst, zurückzutreten, und erklärte, die Beamten seien “vom Volk gewählt” und würden “jetzt nicht das Schiff verlassen” (The Guardian).

Die verspätete Verschärfung

Als Reaktion auf die Katastrophe hat der Gemeinderat alle pyrotechnischen Geräte in geschlossenen öffentlichen Räumen verboten. Er hat auch einen externen Spezialisten beauftragt, sofortige Inspektionen aller öffentlichen Einrichtungen durchzuführen, einschließlich Baumaterialien, obwohl dies keine gesetzliche Verpflichtung ist (Le News).

In einer Pressemitteilung stellte die Gemeinde fest, dass allein im Jahr 2025 etwa 1.400 Brandinspektionen durchgeführt wurden – während sie zugab, dass Le Constellation fünf Jahre lang durch die Maschen gefallen war. Das Bedauern ist explizit. Ob Rechenschaftspflicht folgen wird, ist weniger klar.

Der vertuschte Vorfall 2024: Bestätigt durch den Anwalt der Opferfamilien

Während der Aufklärung der Katastrophe bestätigte Sébastien Fanti, der Anwalt der Opferfamilien, dass es bereits 2024 einen Brand in der Bar gegeben hatte (20min.ch). Dieser Brand wurde durch Bougies-étincelles (Wunderkerzen/Fontänen) verursacht, die zu nah am nicht feuerfesten Deckenverkleidung waren.

Was ist bekannt?

Der Anwalt der Opferfamilien bestätigt den Vorfall 2024:

Laut Sébastien Fanti hätte bereits 2024 ein Brand in der Bar ausgebrochen, der durch Wunderkerzen verursacht wurde, die zu nah am Deckenverkleidung waren. Fanti argumentiert, dass dies beweist, dass die Betreiber die Risiken kannten – sie wussten, dass die brennbare Deckenverkleidung durch Wunderkerzen entzündet werden konnte, unternahmen aber nichts, um das Problem zu beheben (20min.ch).

Die Ähnlichkeit zwischen dem Vorfall 2024 und der Katastrophe 2026 ist auffällig:

Warum wurde der Vorfall vertuscht?

Mögliche Gründe für die Vertuschung:

  1. Geschäftliche Interessen: Ein gemeldeter Brand hätte zu Schließungen oder kostspieligen Renovierungen führen können
  2. Versicherungsprobleme: Ein gemeldeter Brand hätte Versicherungsprämien erhöhen können
  3. Regulatorische Probleme: Ein gemeldeter Brand hätte zu Inspektionen und möglicherweise Betriebsverboten führen können
  4. Reputationsschaden: Ein gemeldeter Brand hätte die Reputation der Bar schädigen können

Das Problem: Wenn Vorfälle vertuscht werden, werden Sicherheitsmängel nicht behoben – und die Gefahr wächst, bis es zu einer Katastrophe kommt.

Was hätte passieren müssen?

Wenn der Vorfall 2024 ordnungsgemäß gemeldet worden wäre:

  1. Sofortige Inspektion durch die Behörden
  2. Überprüfung der Brandschutzmaßnahmen
  3. Vorschriften für feuerfeste Materialien
  4. Verbot von pyrotechnischen Artikeln in geschlossenen Räumen
  5. Überprüfung der Fluchtwege

All dies hätte die Katastrophe 2026 möglicherweise verhindert.

Die rechtliche Bedeutung:

Der Vorfall 2024 ist juristisch bedeutsam, weil er beweist, dass die Betreiber die Gefahr kannten. Sie wussten, dass Wunderkerzen die brennbare Deckenverkleidung entzünden konnten, unternahmen aber keine Maßnahmen, um das Problem zu beheben. Dies könnte die Anklage wegen fahrlässiger Tötung verschärfen.

Die technischen Mängel: Was hätte verhindert werden können

Die Aufklärung hat mehrere technische Mängel identifiziert, die alle hätten verhindert werden können, wenn ordnungsgemäße Inspektionen durchgeführt worden wären.

1. Brennbare Deckenverkleidung: Selbst eingebaut aus dem Baumarkt

Die Deckenverkleidung aus Akustikschaumstoff war nicht feuerfest – sie war brennbar und trug zur schnellen Ausbreitung des Feuers bei. Jacques Moretti gestand später, dass er den Akustikschaumstoff an der Decke selbst durch brennbares Material aus einem Baumarkt ersetzt hatte (Stern, FR).

Ein weiterer kritischer Punkt: Am 13./14. Dezember 2025 – nur zwei Wochen vor der Katastrophe – hatte sich der Akustikschaumstoff von der Decke gelöst. Ein Mitarbeiter sendete Jacques Moretti ein Video davon. Anscheinend wurden die Schaumstoffplatten wieder festgeklebt, da Moretti in einer Sprachnachricht am 14. Dezember 2025 nachfragte, ob sich die wieder gelöst hätten und ob das so in Ordnung sei.

Dies zeigt: Die Betreiber wußten, dass der Schaumstoff Probleme hatte – er löste sich von der Decke. Statt das Problem ordnungsgemäß zu beheben (z.B. durch feuerfeste Materialien oder professionelle Reparatur), wurden die brennbaren Platten einfach wieder festgeklebt. Zwei Wochen später kostete diese fahrlässige Reparatur 40 Menschen das Leben.

Dies ist ein kritischer Punkt: Der Betreiber hat bewusst brennbares Material verwendet, obwohl er nach dem Vorfall 2024 die Gefahr kannte. Und als sich der Schaumstoff von der Decke löste, wurde er einfach wieder festgeklebt, anstatt das Problem ordnungsgemäß zu beheben. Eine ordnungsgemäße Inspektion hätte dies als Sicherheitsrisiko identifizieren müssen.

Was hätte getan werden müssen:

2. Unzureichende Fluchtwege: Bauverstöße und verschlossene Türen

Die Treppe war zu schmal, die Tür war zu schmal, und es gab nur einen Hauptausgang aus dem Untergeschoss. Bei einer Überfüllung war eine schnelle Evakuierung praktisch unmöglich.

Zusätzliche Probleme:

Was hätte getan werden müssen:

3. Fehlende Brandschutzausrüstung und Ausbildung

Die Bar hatte nur einen einzigen Feuerlöscher und kein Alarmsystem. Für eine Bar dieser Größe war dies völlig unzureichend.

Kritisch: Laut Aussagen des Besitzers wurden die Angestellten nie für Brände geschult (20min.ch). Das Personal hatte keine Ahnung, wie man im Notfall reagieren sollte – eine fatale Kombination mit den anderen Sicherheitsmängeln.

Was hätte getan werden müssen:

4. Ausfall der Überwachungskameras: Verdächtiges Timing

Die Überwachungskameras aus dem Inneren der Bar haben ab 1:23 Uhr nicht mehr aufgezeichnet – nur sieben Minuten vor dem Brandausbruch um 1:30 Uhr. Dies ist höchst verdächtig, da es unwahrscheinlich ist, dass alle Kameras gleichzeitig ausfallen. Die fehlenden Aufnahmen erschweren die Aufklärung erheblich, da die Untersuchungen sich auf Zeugenaussagen und forensische Beweise verlassen müssen, was weniger zuverlässig ist als Videoaufnahmen.

5. Pyrotechnische Artikel: Forensische Funde

Wunderkerzen und Fontänen sollten nie in geschlossenen Räumen mit brennbaren Materialien verwendet werden. Doch es gab kein Verbot oder keine Überwachung dieser Praxis.

Forensische Untersuchungen fanden im Keller der Bar 25 abgebrannte Feuer-Fontänen in Champagnerflaschen sowie illegale Bodenknaller der Marke “Lupo P1” und etwa 100 weitere verpackte Fontänen (FR). Eine Kellnerin trug am Silvesternacht um 1:26 Uhr zwei Champagnerflaschen mit Feuer-Fontänen durch den Keller (FR).

Die Praxis war systematisch: Laut Zeugen wurden seit der Eröffnung der Bar 2015 regelmäßig Fontänen an Champagnerflaschen verwendet (RTS). Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs sollen etwa zehn Fontänen gleichzeitig verwendet worden sein (RTS).

Was hätte getan werden müssen:

Die Opfer: Wer starb in der Katastrophe?

40 Menschen starben in der Katastrophe – die meisten waren Jugendliche und junge Erwachsene, die Silvester feierten. 34 der 40 Opfer starben am Fuß der Treppe – sie wurden von den nachdrängenden Menschenmassen erstickt oder zertrampelt, bevor sie die Treppe erreichen konnten (SRF).

116 Menschen wurden verletzt – die meisten schwer. Viele erlitten Rauchvergiftungen, Verbrennungen und Verletzungen durch das Gedränge.

Internationale Opfer

Unter den Opfern waren viele ItalienerItalien forderte eine gemeinsame Untersuchung der Katastrophe (Swissinfo). Die internationale Dimension der Katastrophe zeigt, wie wichtig eine gründliche Aufklärung ist.

Die Opferstatistik (Le Monde):

Die Hälfte der Opfer war unter 18 Jahren, das Alter reichte von 14 bis 39 Jahren. Die meisten waren Jugendliche, Lehrlinge und Studenten (Le Monde).

Die rechtlichen Konsequenzen

Die Staatsanwaltschaft Wallis hat Ermittlungen gegen Jacques und Jessica Moretti eröffnet wegen:

Jacques Moretti wurde in Untersuchungshaft genommen und später für drei Monate in Haft genommen (Le Monde, Kölner Stadt-Anzeiger). Er konnte jedoch gegen eine Kaution von 200.000 Franken freigelassen werden (20min.ch).

Die Frage der Verantwortung

Wer ist verantwortlich?

  1. Die Betreiber: Sie haben Sicherheitsvorschriften nicht befolgt, Notausgänge verschlossen und brennbare Materialien verwendet
  2. Die Gemeinde: Sie hat fünf Jahre lang keine Inspektionen durchgeführt, obwohl sie vorgeschrieben waren
  3. Die Behörden: Sie haben Moretti trotz Vorstrafe eine Lizenz erteilt und keine angemessene Überwachung durchgeführt

Die Frage bleibt: Wer wird zur Rechenschaft gezogen? Und werden die rechtlichen Konsequenzen ausreichen, um zukünftige Katastrophen zu verhindern?

Vergleich mit anderen ähnlichen Tragödien: Wiederkehrende Muster

Die Katastrophe von Crans-Montana ist keine einmalige Tragödie. Die Geschichte zeigt wiederkehrende Muster bei ähnlichen Brandkatastrophen in Nachtclubs und Bars weltweit. Ein Vergleich mit anderen Tragödien offenbart erschreckende Parallelen und zeigt, dass die gleichen Fehler immer wieder gemacht werden.

Ozone Disco, Quezon City, Philippinen (1996): 162 Tote

Am 18. März 1996 brach in der Ozone Disco in Quezon City, Philippinen, ein Feuer aus, das 162 Menschen das Leben kostete und mindestens 95 verletzte (Wikipedia). Es ist offiziell das schlimmste Feuer in der philippinischen Geschichte und gehört zu den 10 schlimmsten Nachtclubbränden weltweit (Rappler).

Parallelen zu Crans-Montana:

Rechtliche Konsequenzen: Im Jahr 2001 wurden der Präsident des Clubs, Hermilo Ocampo, und der Schatzmeister, Ramon Ng, wegen fahrlässiger Nachlässigkeit verurteilt und zu vier Jahren Gefängnis plus Geldstrafen verurteilt (Wikipedia).

The Station Nightclub, West Warwick, Rhode Island, USA (2003): 100 Tote

Am 20. Februar 2003 brach während eines Konzerts der Band Great White im Station Nightclub in West Warwick, Rhode Island, ein Feuer aus, das 100 Menschen tötete und 230 verletzte (Wikipedia, NIST). Es ist das tödlichste Feuerwerksunfall in der US-Geschichte und das vierttödlichste Nachtclubfeuer in der US-Geschichte (Wikipedia).

Parallelen zu Crans-Montana:

NIST-Untersuchung: Die National Institute of Standards and Technology (NIST)-Untersuchung kam zu dem Schluss, dass strikte Einhaltung der Bau- und Brandschutzvorschriften von 2003 ähnliche Tragödien verhindert hätte (NIST).

Lame Horse, Perm, Russland (2009): 156 Tote

Am 5. Dezember 2009 brach im Lame Horse Nachtclub in Perm, Russland, ein Feuer aus, das 156 Menschen tötete und 78 verletzte (Wikipedia). Es ist das tödlichste Nachtclubfeuer in der russischen Geschichte.

Parallelen zu Crans-Montana:

Die wiederkehrenden Muster: Was alle diese Tragödien gemeinsam haben

1. Brennbare Materialien

2. Pyrotechnische Artikel in geschlossenen Räumen

3. Verschlossene oder blockierte Notausgänge

4. Überfüllung

5. Fehlende oder unzureichende Brandschutzausrüstung

6. Fehlende oder unzureichende Inspektionen

7. Schnelle Ausbreitung durch Flashover

8. Junge Opfer

Die Lehren, die nicht gelernt wurden

Tragisch ist, dass jede dieser Katastrophen hätte verhindert werden können, wenn:

Doch die gleichen Fehler werden immer wieder gemacht – und Menschen sterben, weil Sicherheit als Kostenfaktor oder Bürokratie betrachtet wird, anstatt als Lebensretter.

Die Frage bleibt: Werden wir aus der Katastrophe von Crans-Montana lernen? Oder wird es weitere Tragödien geben, die hätten verhindert werden können?

Fazit: Ein Systemversagen auf allen Ebenen

Ein Monat nach der Katastrophe zeigt die Aufklärung ein Systemversagen auf allen Ebenen:

Die Katastrophe hätte verhindert werden können – wenn ordnungsgemäße Inspektionen durchgeführt worden wären, wenn Sicherheitsvorschriften befolgt worden wären, wenn Notausgänge nicht verschlossen worden wären, wenn feuerfeste Materialien verwendet worden wären.

Die Frage bleibt: Werden die rechtlichen Konsequenzen ausreichen, um zukünftige Katastrophen zu verhindern? Und werden die Behörden ihre Verantwortung übernehmen und systemische Änderungen vornehmen, um sicherzustellen, dass solche Versäumnisse nicht wieder passieren?

40 Menschen sind tot – und ihre Tode hätten verhindert werden können. Das ist die tragische Realität der Katastrophe von Crans-Montana.

Noch nicht vollständig aufgeklärt

Ein Monat nach der Katastrophe ist die Aufklärung noch nicht abgeschlossen. Viele Fragen bleiben offen:

Die Ermittlungen laufen noch – und es bleibt abzuwarten, ob alle Fragen beantwortet werden und ob alle Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Opfer und ihre Familien verdienen vollständige Aufklärung und Gerechtigkeit.


Quellen und weiterführende Informationen

Die Katastrophe

Die Brandursache

Die Betreiber

Das Behördenversagen

Internationale Reaktionen

Schweizer Medien

Italienische Medien

Französische Medien

Deutsche Medien

Weitere internationale Berichterstattung

Vergleichstragödien: Ähnliche Nachtclub- und Barbrände

Ozone Disco, Quezon City, Philippinen (1996)

The Station Nightclub, West Warwick, Rhode Island, USA (2003)

Lame Horse, Perm, Russland (2009)

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Widerspruchsrecht gegen die Datenerfassung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

WERDEN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://" auf „https://" wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Auskunft, Löschung und Berichtigung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
  • Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

4. Datenerfassung auf dieser Website

Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), sofern diese abgefragt wurde.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), sofern diese abgefragt wurde.

Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

5. Plugins und Tools

Google Fonts (lokales Hosting)

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Google Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal auf diesem Server installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt.

Weitere Informationen zu Google Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Google Maps

Diese Seite nutzt über eine API den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google"), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP-Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.

Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

6. Eigene Dienste

Google Analytics

Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google"), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Google Analytics ermöglicht es dem Websitebetreiber, das Verhalten der Websitebesucher zu analysieren. Hierbei erhält der Websitebetreiber verschiedene Nutzungsdaten, wie z. B. Seitenaufrufe, Verweildauer, verwendete Betriebssysteme und Herkunft des Nutzers. Diese Daten werden in einer User-ID zusammengefasst und dem jeweiligen Endgerät des Websitebesuchers zugeordnet.

Google Analytics verwendet Technologien, die die Wiedererkennung des Nutzers zum Zwecke der Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen (z. B. Cookies oder Device-Fingerprinting). Die von Google erfassten Informationen über die Nutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://privacy.google.com/businesses/controllerterms/mccs/.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de.

Google reCAPTCHA

Wir nutzen "Google reCAPTCHA" (im Folgenden "reCAPTCHA") auf dieser Website. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google"), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf dieser Website (z. B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z. B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet.

Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.

Die Speicherung und Analyse der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Website vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA finden Sie in den Google-Datenschutzbestimmungen und den Google Nutzungsbedingungen unter folgenden Links: https://policies.google.com/privacy?hl=de und https://policies.google.com/terms?hl=de.

7. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

8. Fragen zum Datenschutz

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserem Unternehmen:

info@pazdzewicz.de