150 Milliarden verschwunden: Was wir nicht wissen sollen

Der Cum-Ex-Kronzeuge Kai-Uwe Steck packt aus: Wie der Staat den größten Steuerraub Deutschlands aktiv ermöglichte – und warum die wahren Täter bis heute geschützt werden

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150 Milliarden Euro verschwanden weltweit durch den Cum-Ex-Skandal – der größte Steuerraub der deutschen Geschichte. In Deutschland allein beläuft sich der Schaden durch Cum-Ex-Geschäfte auf mindestens 10-12 Milliarden Euro, durch Cum-Cum-Geschäfte auf weitere 28,5 Milliarden Euro – zusammen also über 40 Milliarden Euro (Correctiv, Merkur, Tagesschau). Doch während die Öffentlichkeit glaubt, es seien nur “gierige Banker” gewesen, enthüllt der Kronzeuge Kai-Uwe Steck eine andere Wahrheit: Der Staat und die Spitzenpolitik waren aktiv involviert. Sie wussten nicht nur davon – sie haben es sogar ermöglicht.

Steck war Wirtschaftsanwalt in der Hochfinanz, verdiente Millionen mit Cum-Ex-Deals und wurde dann zum Kronzeugen. Was er heute erzählt, ist eine Bombe – und wurde von Medien und Politik aktiv unterdrückt. Cum-Ex war also kein reines Banken-Verbrechen – es war auch ein Staatsverbrechen.

Worum es geht

Der Kronzeuge: Von der Finanzindustrie zur Kooperation

Kai-Uwe Steck kam aus kleinen Verhältnissen in Ostfriesland in die Hochfinanz. Als Wirtschaftsanwalt arbeitete er für internationale Großkanzleien – “Wall Street”-Anwaltsfabriken mit Tausenden von Anwälten weltweit. Er beriet Banken und Investoren bei der Konstruktion von Cum-Ex-Strategien.

Von 2006 bis 2010 war Steck aktiv an Cum-Ex-Deals beteiligt. Er verursachte einen Steuerschaden von 500 Millionen Euro – nicht in seine eigene Tasche, sondern durch seine Arbeit als Anwalt. 2016 stellte er sich als erster und einziger aus der Cum-Ex-Industrie den Behörden und wurde zum Kronzeugen.

Die Bilanz seiner Kronzeugentätigkeit:

Sein ehemaliger Partner und Mentor Hanno Berger, der 20 Jahre älter war, sitzt heute für über 10 Jahre im Gefängnis – weil er nicht kooperierte und keine Einsichtsfähigkeit zeigte. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Oktober 2024 die Verurteilung durch das Landgericht Wiesbaden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten wegen Steuerhinterziehung (NZZ).

Die Geschichte von Cum-Ex: Von den 1990ern bis heute

Cum-Ex ist kein neues Phänomen. Die Wurzeln reichen bis in die 1990er Jahre zurück, als ähnliche Geschäfte bereits im Interbankenverkehr zwischen Deutschland, Frankreich und Italien praktiziert wurden (Zeit, Wikipedia).

Cum-Cum-Geschäfte (eine verwandte Form) wurden bereits seit den 1990er Jahren durchgeführt, während Cum-Ex-Geschäfte spätestens ab 2001 in Deutschland auftauchten (NDR Panorama). Der Bankenverband kannte das Problem bereits seit Ende der 1970er Jahre – also über 20 Jahre, bevor er offiziell Stellung bezog (Süddeutsche Zeitung).

Die Hochphase der Cum-Ex-Geschäfte lag zwischen 2005 und 2011 – genau in der Zeit, als das Jahressteuergesetz 2007 eine bewusste Lücke ließ. Erst 2012 wurden Cum-Ex-Geschäfte endgültig für illegal erklärt (Bundestag).

Cum-Ex vs. Cum-Cum: Der übersehene Bruder

Während Cum-Ex in der Öffentlichkeit bekannt wurde, blieb Cum-Cum lange im Schatten – obwohl der Schaden hier noch größer ist (Finanzwende).

Der Unterschied

Cum-Ex-Geschäfte:

Cum-Cum-Geschäfte:

Die Aufarbeitung: Während bei Cum-Ex mehrere Banker bereits verurteilt wurden und gegen rund 1.700 Beschuldigte ermittelt wird, beginnt die juristische Aufarbeitung von Cum-Cum erst jetzt. Bis Ende 2023 wurden bundesweit nur etwa 200 Millionen Euro zurückgeholt (Süddeutsche Zeitung).

Wie funktioniert Cum-Ex? Der größte Steuerraub Deutschlands

Cum-Ex (lateinisch: “mit ohne”) ist ein komplexes Steuergeschäft, das auf einem Systemfehler basiert. Die meisten Menschen verstehen es falsch – selbst viele Journalisten wiederholen den falschen Satz: “Bei Cum-Ex haben sich die Täter zweimal erstatten lassen, was einmal abgeführt wurde.”

Das ist falsch. Die Wahrheit ist komplexer:

Der Systemfehler: Zwei Bescheinigungen für eine Aktie

Das Problem: Zwei Personen, die nichts miteinander zu tun haben und sich nicht kennen, erhalten beide eine Kapitalertragsteuerbescheinigung für die gleiche Aktie und gleiche Dividende.

Beispiel:

Der entscheidende Punkt: Es sind zwei verschiedene Bescheinigungen von zwei verschiedenen Banken. Die Banken durften diese Bescheinigungen ausstellen – und das war der Systemfehler.

Warum funktionierte das?

Banken durften Kapitalertragsteuerbescheinigungen ausstellen – und das System erlaubte es, dass mehrere Bescheinigungen für die gleiche Aktie und gleiche Dividende existierten. Dazwischen saß eine Investmentbank, die orchestrierte, dass beide Personen ihre Erstattung bekamen.

Die Technik: Über Leerverkäufe und komplexe Transaktionen wurde erreicht, dass zwei verschiedene Banken jeweils eine Bescheinigung ausstellten – obwohl nur einmal Steuer abgeführt wurde. Durch Leerverkäufe von Aktien kam es zwischen 1999 und 2011 zu mehrfacher Erstattung beziehungsweise Anrechnung von tatsächlich nur einmal eingezogener Kapitalertragsteuer (Bundestag). Das System basierte auf der Verschiebung von Aktien innerhalb kurzer Zeit um den Dividendenstichtag herum und wurde von einem Netzwerk von Aktienhändlern, Steuerberatern, Bankern und Anwälten systematisch genutzt (Wikipedia).

Der Staat als Mitwisser: Das Gesetz vom Bankenverband

Dezember 2002 schrieb der Bundesverband deutscher Banken (BdB) (der Lobbyverband der Bankenindustrie) einen Brief an das Bundesfinanzministerium. Der Inhalt: “Lieber Finanzminister, wir machen Cum-Ex-Trades und das führt zu Steuerschäden.” (Süddeutsche Zeitung, Handelsblatt)

Das war kein Geständnis – es war eine Information, weil die Banken kalte Füße bekamen. Sie sahen den Systemfehler und wollten keine Verantwortung übernehmen. Moralische Bedenken gab es nicht – in der Investmentbanking-Industrie gibt es keine Moral, wie Steck betont.

Fünf Jahre Schweigen

Von 2002 bis 2006vier Jahre lang – reagierte das Bundesfinanzministerium nicht. Das sind mehr als eine Legislaturperiode – mindestens zwei Regierungen haben das Problem ignoriert.

2006 meldete sich das Bundesfinanzministerium endlich zurück – mit einer absurden Bitte: “Könnt ihr uns ein Gesetz schreiben? Wir wissen nicht so genau, was wir da machen sollen. Es ist komplex. Könnt ihr uns das schreiben, ihr seid ja vom Fach.”

Der Bock wurde zum Gärtner gemacht: Die Bankenindustrie, die Cum-Ex machte, sollte das Gesetz schreiben, das Cum-Ex stoppen sollte.

Das Jahressteuergesetz 2007: Die perfide Lösung

Der Bankenverband schrieb das Gesetz – und die Lösung war perfide:

Das Gesetz sagte: Wenn eine Bank in Deutschland diesen Trade orchestriert, muss sie noch einmal die Kapitalertragsteuer abführen. Dann sind alle wieder happy – zweimal erstattet, zweimal abgeführt.

Das Problem: Das Gesetz galt nur für Banken, die in Deutschland die Trades orchestrierten. Die Industrie war aber schon international – Banken in UK, USA, Australien, Dubai und weltweit machten Cum-Ex.

Die Lösung der Banken: Sie verlagerten die orchestrierenden Banken ins Ausland. Von 2007 bis 2010 – bis zur richtigen Systemänderung – entstanden die größten Steuerschäden in Deutschland.

Das Gesetz wurde ohne ein Komma zu ändern durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Niemand im Ministerium oder Parlament hat es überprüft.

Warum wurde das so durchgewunken?

Steck’s These: “Ich bin sehr sicher, dass das mit Absicht erfolgte.” Die Menschen im Bundesfinanzministerium sind nicht doof – sie sind hochgebildete Experten mit Jura- oder Steuerrechtsstudium. Es gab sogar verbürgte Fälle, wo Mitarbeiter des Bankenverbandes an das Bundesfinanzministerium ausgeliehen wurden.

Die Frage: Warum wurde ein Gesetz, das von der Bankenindustrie geschrieben wurde und eine bewusste Lücke hatte, so durchgewunken?

Die internationale Dimension: Ein europäisches Problem

Der Cum-Ex-Skandal ist kein rein deutsches Problem – er erstreckte sich auf mindestens zehn europäische Länder (NDR Panorama, Correctiv).

Betroffene Länder und Schäden

Die fünf am stärksten betroffenen europäischen Länder verloren zusammen über 62,9 Milliarden US-Dollar (Wikipedia):

Die weltweite Schadenssumme wurde 2021 neu berechnet und auf 150 Milliarden Euro beziffert – dreimal höher als ursprünglich geschätzt (Merkur).

Mangelnde internationale Koordination

Ein zentrales Problem: Deutschland kannte Cum-Ex-Geschäfte bereits seit 2002, warnte aber seine europäischen Nachbarn erst 2015 – ein Verzug von 13 Jahren (Deutschlandfunk). Dies ermöglichte Tätern, von Land zu Land auszuweichen, wo Behörden auf diese Betrugsform nicht vorbereitet waren.

Jedes europäische Land verfolgt die Steuertricks nach eigenen Regeln, ohne internationale Koordination. Dies ermöglichte es den Betrügern, das System auszutricksen (Euractiv).

Die CumEx-Files: Internationale Medienkooperation

Die CumEx-Files wurden am 18. Oktober 2018 von CORRECTIV in Kooperation mit 19 Medien aus zwölf Ländern veröffentlicht (Wikipedia). Dies war eine der größten internationalen Medienkooperationen zur Aufdeckung des Skandals. CumEx-Files 2.0 folgte im Oktober 2021 mit 30 Journalisten von 16 Medien (Correctiv).

Das BGH-Urteil 2021: Die Rechtslage wird geklärt

Am 28. Juli 2021 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Grundsatzurteil (1 StR 519/20), das erstmals höchstrichterlich bestätigte: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbare Steuerhinterziehung (Spiegel, Correctiv).

Die rechtliche Bewertung

Richter Rolf Raum betonte bei der Urteilsverkündung: “Dies ergibt sich schon daraus, dass nur die tatsächlich einbehaltene Kapitalertragsteuer zur Anrechnung und Auszahlung angemeldet werden darf.” (Correctiv)

Das Gericht wies die Argumentation ab, dass es sich lediglich um die Ausnutzung von Gesetzeslücken handelt. Stattdessen beschrieb das Gericht die Geschäfte als “glatten Griff in die Kasse” (Correctiv).

Bedeutung und Folgen

Das Urteil hatte Auswirkungen auf zahlreiche laufende Verfahren bundesweit. Es war zu erwarten, dass in den folgenden Monaten und Jahren weitere Verurteilungen mit teilweise harten Haftstrafen folgen würden (Deloitte, Kanzlei Fathieh).

Doch die Realität: Trotz des klaren Urteils sind bis heute nur 1-2% der Beschuldigten verurteilt worden – ein massives Versagen der Strafverfolgung.

Landesbanken im Cum-Ex-Sumpf: Der Staat beklaut sich selbst

Die West-LB, die Landesbank Baden-Württemberg und die HSH Nordbank haben alle Cum-Ex gemacht – als Käufer. Das sind Staatsbanken – Banken, die dem Staat gehören.

Der Daimler-Deal: 8,7 Milliarden Euro in zwei Tagen

2007 machte die West-LB (Landesbank Nordrhein-Westfalen) eine ad-hoc-Meldung: Sie hält 14,1% an Daimler Chrysler8,7 Milliarden Euro Aktienwert. Die West-LB beteiligte sich zwischen 2007 und 2011 an Cum-Ex-Geschäften und soll dem Staat etwa 600 Millionen Euro an Steuern entzogen haben – über 1 Milliarde Euro inklusive Zinsen (Handelsblatt).

Einen Tag später kam die nächste ad-hoc-Meldung: Die West-LB hat keine Anteile mehr an Daimler.

Dazwischen lag der Dividendenstichtag – und damit die Kapitalertragsteuerthematik.

Die Frage: Kann ein Trader eine 8,7-Milliarden-Euro-Transaktion machen, ohne den Vorstand zu fragen? Kann der Vorstand das machen, ohne den Aufsichtsrat zu fragen?

Die Antwort: Nein. Jeder in der Bank, der das entscheiden kann, wusste davonVorstand und Aufsichtsrat.

Wer sitzt im Aufsichtsrat?

Im Aufsichtsrat von Landesbanken sitzen Politiker – die gleichen Politiker, die später sagten: “Wir müssen den Steuerzahler retten und gegen diese Banker vorgehen.”

Warum haben die Landesbanken das gemacht?

Die These: Versteckte Subvention. Die Landesbanken waren durch die Finanzkrise in Schieflage geraten. Sie standen vor der Insolvenz. Aber eine offene Subvention wäre verboten gewesen – die EU hätte interveniert.

Die Lösung: Cum-Ex-Trades, die über Kapitalertragsteuererstattungen den Landesbanken so viel Geld zuführen, dass sie nicht insolvent werden. Der Staat hat sich selbst in die Tasche gegriffen – über die Kapitalertragsteuer, die zwischen Bund und Ländern geteilt wird.

Die West-LB wurde später abgewickelt – der größte Insolvenzfall, den Nordrhein-Westfalen je verdauen musste. Aber 2007 retteten Cum-Ex-Trades die Bank vor dem sofortigen Kollaps. 14 ehemalige West-LB-Vorstände stehen unter Ermittlung, darunter vier ehemalige Vorstandsvorsitzende: Thomas Fischer, Alexander Stuhlmann, Heinz Hilgert und Hans-Dietrich Voigtländer (Handelsblatt).

Die Ermittlungen: Warum keine Verurteilungen?

Es gibt Ermittlungsverfahren gegen Menschen in diesen Landesbanken – aber kein einziger Fall ist bisher vor Gericht gelandet. Bei der Warburg Bank gibt es erheblichen Ermittlungseifer – bei den Landesbanken, die dem Staat gehören, ist dieser Eifer begrenzt.

Die Scholz-Verbindung: Warburg, Hamburg und die Tagebücher

Olaf Scholz ist nicht “The Big Fish” in Cum-Ex – aber seine Verbindung zu Warburg zeigt, wie tief die Politik drinsteckt.

Wie Scholz ins Spiel kam

2018 – niemand wusste von Scholz’ Verbindung zu Cum-Ex. Steck bekam einen Anruf von einem Steuerberater, der sagte: “Der hängt mit drin” – ohne den Namen zu nennen. Steck dachte, der Mann sei “gaga” und ignorierte es.

Zwei Wochen spätervöllig unabhängig – rief Steck’s Medienberater an: “Hier in Hamburg in der Gesellschaft erzählt man sich beim Mittagessen: Der ehemalige Bürgermeister hängt mit drin.”

Zwei Quellen, die deckungsgleich waren – Steck informierte einen Investigativjournalisten, der dann die Tagebücher von Christian Olearius (Mehrheitseigentümer von Warburg) fand.

Die Tagebücher: Die Nadel im Heuhaufen

Die Staatsanwaltschaft hatte bei einer Durchsuchung 17 Tagebücher von Olearius beschlagnahmt – 20 Jahre Aufzeichnungen. Darin stand: “Ich treffe heute den Oberbürgermeister” und “Ich bitte ihn darum” – mehrfach.

Das Drama: Scholz sagte zunächst, er habe sich einmal mit Olearius getroffen. Dann tauchte sein Kalender auf – er hatte sich dreimal getroffen. Am Ende konnte er sich nicht mehr erinnern.

Alstergate: Die Finanzamtsvorsteherin

In Hamburg ließ eine Finanzamtsvorsteherin 47 Millionen Euro verjähren – die Warburg-Bank hätte zurückzahlen müssen. Später kam noch ein zweistelliger Millionenbetrag dazu, und wieder wurde nicht agiert.

Das Bundesfinanzministerium gab eine Weisung – ein seltener Vorgang – dass Hamburg zurückfordern muss. Diese Frau ist heute angeklagt – ob sie vor Gericht andere Dinge erzählt, wenn sie Knast vor Augen hat, bleibt abzuwarten.

Warum traf sich Olearius mit Scholz?

Die Hoffnung (laut den Tagebüchern): Die Warburg-Bank würde pleite gehen, wenn sie die 80-100 Millionen Euro zurückzahlen müsste. Das könne nicht im Sinne des Landes Hamburg sein. Außerdem gebe es gute Gründe, warum die erstattete Steuer legal sei.

Das Problem: Das war vor dem ersten Urteil – es gab noch keine Rechtsprechung, die dagegen stand.

Die Rolle der Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer spielten eine zentrale Rolle bei den Cum-Ex-Betrügereien, die den deutschen Staat um mindestens 10-12 Milliarden Euro (Cum-Ex) kosteten, zusammen mit Cum-Cum sogar über 40 Milliarden Euro (Zeit, Tagesschau).

Hanno Berger: Der Strippenzieher

Hanno Berger gilt als Schlüsselfigur und “Strippenzieher” der Cum-Ex-Geschäfte (Correctiv). Als Steueranwalt und Rechtsanwalt fungierte er als “Ideengeber und Berater” bei der Planung und Umsetzung der Transaktionen. Er reichte unter seinem Kanzleibriefkopf Steuererklärungen mit falschen Angaben bei Finanzämtern ein (Private Banking Magazin).

Berger wurde mehrfach verurteilt und drohen bis zu 15 Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Oktober 2024 die Verurteilung durch das Landgericht Wiesbaden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten wegen Steuerhinterziehung (Private Banking Magazin).

Freshfields und die Maple Bank

Bei der Maple Bank waren Partner der renommierten Anwaltskanzlei Freshfields als Steuerberater tätig und verfassten Gutachten, die die illegalen Geschäfte absegneten (Süddeutsche Zeitung). Der ehemalige Freshfields-Partner Ulf Johannemann, ehemals ranghöchster Steuerrechtler der Kanzlei, war ebenfalls beschuldigt (Süddeutsche Zeitung).

Wirtschaftsprüfer: EY und andere

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY war in Cum-Ex-Fälle verwickelt und einigte sich außergerichtlich mit dem Insolvenzverwalter der Maple Bank auf eine Zahlung von etwa zwölf Millionen Euro (Süddeutsche Zeitung).

Fast alle großen deutschen Banken und internationale Finanzinstitute waren an den Betrügereien beteiligt (Correctiv). Das zeigt: Es war keine kleine Gruppe von Gaunern, sondern ein industrielles Phänomen mit hochgradiger Arbeitsteilung zwischen Banken, Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

BaFin-Versagen: Frühzeitige Hinweise ignoriert

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) erhielt bereits im Mai 2007 eindeutige Hinweise auf den Cum-Ex-Skandal, hätte diesen aber frühzeitig entlarven können (Süddeutsche Zeitung).

Der Whistleblower-Brief

Ein fünfseitiges Dokument eines Hinweisgebers beschrieb detailliert, wie die staatseigene Westdeutsche Landesbank (West-LB) mit niederländischen Partnern deutsche Steuerzahler um Milliarden betrog (Süddeutsche Zeitung). Das Papier stammte aus der belgisch-niederländischen Bank Fortis und dokumentierte ein konkretes Geschäft mit Deutsche-Bank-Aktien aus 2004, das 100 Millionen Euro an unrechtmäßigen Steuerererstattungen gebracht hatte (Süddeutsche Zeitung).

Informationen unter Verschluss

Statt Ermittlungsbehörden zu warnen, hielt die BaFin das brisante Dokument jahrelang unter Verschluss (Süddeutsche Zeitung). Interne Vermerke der Aufsicht enthielten zwar das Wort “Steuerhinterziehung”, doch die Behörde gab die Informationen nicht weiter (Süddeutsche Zeitung).

Strukturelle Probleme der BaFin

Die BaFin litt unter grundsätzlichen Aufsichtsmängeln (Bundestag). Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA identifizierte “erhebliche Lücken” im System der deutschen Finanzaufsicht und mangelnde Umsetzung von EU-Vorgaben (Bundestag).

Ein Teufelskreis entstand: Die BaFin ermittelte nicht kriminalistisch, konnte daher keine Straftatsbeweise finden und konnte die Staatsanwaltschaft nicht einschalten (Bundestag).

Bilanz der Aufklärung

Bis heute ist die Aufklärung schleppend: Von etwa 441 Verdachtsfällen waren nur 51 rechtskräftig abgeschlossen, wobei 1,1 Milliarden Euro von geschätzten über 10 Milliarden Euro Gesamtschaden gesichert wurden (Süddeutsche Zeitung).

Rückforderungen und Aufarbeitung: Wo bleiben die Milliarden?

Der Staat hat durch Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte erhebliche Steuerausfälle erlitten. Schätzungen beziffern den Gesamtschaden auf etwa 40 Milliarden Euro (ZDF).

Bisherige Rückforderungen

Die Rückforderungen durch die Finanzämter verlaufen schleppend:

Cum-Ex:

Cum-Cum:

Probleme bei der Aufarbeitung

Trotz höchstrichterlicher Urteile, die die Rückforderung ermöglichen würden, handelt der Staat nur sehr zurückhaltend (Tagesschau).

Ein zentrales Problem: Die Gefahr der Vernichtung von Dokumenten durch beteiligte Banken und Unternehmen (Tagesschau). Das 2024 verabschiedete 4. Bürokratieentlastungsgesetz hat diese Problematik durch verkürzte Aufbewahrungsfristen verschärft (Tagesschau).

Strafverfolgung im Stillstand: Warum nur 1-2% verurteilt wurden

Etwa 1.700-1.800 Menschen sind in Deutschland beschuldigtnur etwa 1-2% sind bisher verurteilt. Wir sind 2026fast 20 Jahre später, seit die Ermittlungen begannen (NDR Panorama, ZDF).

Das Problem: Es geht einfach nicht

Die Quintessenz: Der deutsche Rechtsstaat kann nicht alle 1.700-1.800 Fälle verarbeiten. Das ist eine Binsenweisheit – jeder Jurist weiß es, aber keiner spricht es aus.

Warum? Weil die Gefahr besteht, dass die Leute auf die Straße gehen und sagen: “Das kann ja wohl nicht sein – die Kleinen hängt man auf, die Großen lässt man laufen.”

Wer wird verfolgt?

Die Strategie: Man braucht Gesichter – Menschen, die man kreuzigen kann, um von sich abzulenken.

Warburg hat sich nach vorne gespielt – sie sagten: “Wir haben nichts falsch gemacht” und wurden zum Medienspektakel. Die Ermittler fokussierten sich darauf – von unten nach oben, immer mehr Warburger wurden angeklagt.

Am Ende wurde Christian Olearius selbst angeklagt – aber sein Verfahren wurde 2024 wegen schlechten Gesundheitszustands eingestellt, ohne dass die Schuldfrage geklärt wurde (NZZ).

Die anderen: Die meisten der 1.700-1.800 Beschuldigten leben auf der ganzen Welt verstreut – von Australien bis Kanada, New York bis Dubai. Sie werden nie freiwillig nach Deutschland kommen.

Wer wird geholt?

Die großen Fische: Andrew Jane (ehemaliger Vorstand der Deutschen Bank) steht auf der Liste – aber wird man ihn jemals in einem deutschen Gericht sehen? Nein.

Die Goldene Brücke: Warum nicht Amnestie?

Steck’s Vorschlag: Baut die Goldene Brücke zurück in die Legalität. Bietet den Banken einen Deal: Geld zurück, dann Ruhe. Das hat bei der Schwarzgeld-Amnestie funktioniert – Peer Steinbrück sagte: “Ihr lieben Schweizer Banken, her mit den Informationen, sonst schicken wir die Kavallerie.”

Das Ergebnis: Viele Menschen gaben das Geld zurück, zahlten Zinsen und Zinseszinsen und kamen straffrei davon. Die Kohle kam zurück.

Bei Cum-Ex passiert das Gegenteil: Statt Amnestie wird jeder Fall einzeln verfolgt – aber das geht nicht. Es gibt 1.700-1.800 Beschuldigte, nur 1-2% sind verurteilt, und es wird noch 20 Jahre dauern, bis alle verarbeitet sind.

Die Alternative: Cum-Cum – eine noch ältere Spielart von Cum-Ex, die wahrscheinlich einen noch größeren Schaden verursacht hat (28,5 Milliarden Euro). Die Täter sind entweder tot oder in Rente. Es macht keinen Sinn, sie noch zu verfolgen – aber es macht Sinn, das Geld zurückzuholen.

Die verbindliche Auskunft: Das Dokument, das alles ändern könnte

Ein Steuerberater kontaktierte Steck mit einer brisanten Information: Es gibt eine verbindliche Auskunft der Oberfinanzdirektion, die besagt, dass Cum-Ex in der dort offengelegten Form rechtlich zulässig ist.

Was ist eine verbindliche Auskunft?

Eine verbindliche Auskunft ist eine rechtsverbindliche Meinung einer obersten Finanzbehörde. Wenn du als Steuerpflichtiger eine komplexe Steuerfrage hast, kannst du (gegen Gebühr) zur Oberfinanzdirektion gehen und eine verbindliche Auskunft einholen.

Die Auskunft gilt:

Die These: Wenn dieses Dokument in den Händen der Angeklagten gewesen wäre, hätten sie sagen können: “Dafür könnt ihr mich nicht einsperren – die Oberfinanzdirektion hat gesagt, es ist legal.”

Warum wurde es nicht gefunden?

Das Dokument:

Warum ist das wichtig?

Wenn der Staat einmal durch seine oberste Landesbehörde gesagt hat, Cum-Ex ist legal (und der Sachverhalt wurde mit Leerverkäufen offengelegt), dann ist es sehr schwierig, noch zu vertreten, dass es strafbar war.

Die Implikation: Die 1.700-1.800 Beschuldigten könnten nicht verurteilt werden, wenn dieses Dokument existiert und der Sachverhalt korrekt offengelegt wurde.

Unterdrückte Dokumentationen: Was die Medien nicht senden

Steck hat mit 2-3 Investigativjournalisten gesprochen, die fertige Dokumentationen hatten – bereit zum Senden. Aber sie wurden nie gesendet.

Warum? “Es ist nicht opportun” oder “Es ist nicht zeitgerecht” – aber die wahren Gründe bleiben im Dunkeln.

Auch Steck’s Vernehmungsprotokolle fielen “vom Laster” – obwohl sie gesperrt waren. Ein Journalist rief ihn an und las ihm daraus vor – wie konnte er sie haben?

Die Quintessenz: “Nichts ist geheim geblieben” – aber es taucht immer irgendwo auf. Warum? Weil es menschelt – überall, auch in den Behörden.

Die persönlichen Konsequenzen: Bedrohungen, Klagen und der Kampf ums Überleben

Steck hat 10 Jahre lang damit gerechnet, für 10 Jahre ins Gefängnis zu gehen. Er hatte Suizidgedanken – “ich springe aus dem Fenster” – und wurde von Trainern und Coaches gerettet.

Die Repressionen

1,6 Milliarden Euro Schadensersatzforderungen gegen ihn – 350 Millionen von Warburg, 270 Millionen von einer Bank in München, und weitere. Immer dann, wenn er eine Aussage machte, kam zwei Wochen später eine Klage.

Die Botschaft: “Halt die Schnauze, dann lassen wir dich in Ruhe.”

Bedrohungen: Jemand kam in sein Büro, gab sich als Mandant aus und sagte: “Weißt du, was Rumänen mit deiner Tochter machen für 5000 Euro?” – und machte den Schlagbohrhammer.

Der Staat bot keinen Schutz – “Sie können Waffenschein machen” war die Antwort. Null Schutz für einen Kronzeugen, der sich gegen die gesamte Finanzindustrie stellt.

Die Anwälte: 10 Millionen Euro

Steck hat 10 Millionen Euro für Anwälte bezahltStrafverteidiger, Presserecht, Zivilrecht. Der Staat zahlt nichts – Kronzeugen müssen ihre Anwälte selbst bezahlen.

Seine Anwälte sagten: “Wir holen dich da raus” – und kassierten Millionen. Am Ende kam er nicht raus – er musste sich andere Anwälte nehmen und konnte sie kaum noch bezahlen.

Die Rente: Gepfändet

13,5 Millionen Euro muss Steck noch zurückzahlen (noch nicht rechtskräftig). 1 Million Euro sind bereits rechtskräftig – und die Finanzbehörde hat jetzt seine Rente gepfändet.

Die Rente ist erst 2036 fällig – aber sie ist jetzt gepfändet. Steck hat keine Möglichkeit, die Millionen zurückzuzahlen – er hat alles für Anwälte ausgegeben.

Die drei Säulen: Warum Kronzeugen Hilfe brauchen

Steck’s Konzept: Jeder Mensch hat drei tragende Säulen:

  1. Gesundheit – körperlich fit, kein Krebs
  2. Beruflich/Finanziell – ordentlicher Job, Kohle kommt
  3. Beziehungen – Familie, Freunde, Partner

Bei Steck waren alle drei Säulen eingestürzt:

Die Erkenntnis: Wenn drei Säulen wackeln, ist es Zeit, die Hand auszustrecken. Steck bekam Hilfe – und heute hilft er anderen.

Seine Botschaft an zukünftige Kronzeugen: “Vertraue auf den deutschen Rechtsstaat” – aber nur, wenn du die richtigen Leute triffst. Und passe auf, dass du nicht zivilrechtlich platt gemacht wirst.

Die Alternative: Amerika – dort gibt es Schutz für Kronzeugen und Immunisierung durch das Foreign Corrupt Practices Act. In Amerika bekommen Kronzeugen 10-30% der RückflüsseBradley Birkenfeld (UBS-Whistleblower) bekam über 100 Millionen Dollar für seine Aussagen gegen die UBS (Faz). Steck bekommt nichts – außer einer gepfändeten Rente.

Die deutsche Kronzeugenregelung: Strafmilderung statt Schutz

Das deutsche System zeigt Strafmilderung als Anreiz für Kooperation und Aufklärung von schwerer Steuerkriminalität (Zeit, Süddeutsche Zeitung).

Steck’s Fall zeigt die Probleme:

Die Botschaft an zukünftige Kronzeugen: Das deutsche System bietet keine ausreichende Sicherheit für Menschen, die sich gegen mächtige Industrien stellen.

Die Einordnung: Cum-Ex im Kontext der Finanzkrise

Cum-Ex fiel in eine Zeit, in der das Finanzsystem bereits unter Druck stand. Die Finanzkrise 2007-2008 führte dazu, dass viele Banken – insbesondere Landesbanken – in Schieflage gerieten.

Warum Landesbanken besonders betroffen waren

Landesbanken waren durch die Finanzkrise besonders gefährdet:

Cum-Ex bot eine Lösung: Über versteckte Steuererstattungen konnten Landesbanken Milliarden erhalten, ohne dass dies als offene Subvention erkennbar war. Der Staat beklaut sich selbst – aber die Banken bleiben am Leben.

Das Timing: 2007-2010

Genau in dieser Zeit2007 bis 2010 – entstanden die größten Steuerschäden durch Cum-Ex. Die Industrie war international organisiert, und die Landesbanken brauchten dringend Geld.

Das ist kein Zufall. Es war ein perfekter Sturm aus:

Fazit: Cum-Ex war ein Staatsverbrechen

Die Beweislage ist erdrückend:

  1. Der Bankenverband informierte 2002 (kannte das Problem bereits seit Ende der 1970er Jahre) – der Staat reagierte 4 Jahre nicht
  2. Das Bundesfinanzministerium bat die Banken, das Gesetz zu schreiben – der Bock wurde zum Gärtner
  3. Das Gesetz hatte eine bewusste Lücke – nur für Banken in Deutschland, die Industrie war aber international
  4. Landesbanken machten Cum-Ex – der Staat beklaut sich selbst, um Banken zu retten
  5. Politiker im Aufsichtsrat wussten davon – die gleichen, die später sagten: “Die Banker sind schuld”
  6. BaFin ignorierte frühzeitige Hinweise – 2007 erhielt sie konkrete Informationen, gab sie aber nicht weiter
  7. Nur 1-2% der 1.700-1.800 Beschuldigten sind verurteilt – nach fast 20 Jahren
  8. Fertige Dokumentationen wurden nie gesendet – warum?
  9. Rückforderungen verlaufen schleppend – nur 3,1 Milliarden von 10+ Milliarden Euro zurückgeholt
  10. Cum-Cum wird kaum verfolgt – obwohl der Schaden fast dreimal so hoch ist

Die These von Kai-Uwe Steck: “Ich bin sehr sicher, dass das mit Absicht erfolgte.” Die Menschen im Bundesfinanzministerium sind nicht doof – sie sind hochgebildete Experten. Es gab sogar Mitarbeiter des Bankenverbandes, die ausgeliehen wurden.

Cum-Ex war kein reines Banken-Verbrechen – es war auch ein Staatsverbrechen. Der Staat hat sich selbst in die Tasche gegriffen – über versteckte Subventionen für Landesbanken, über ein Gesetz mit bewusster Lücke, über Politiker, die im Aufsichtsrat saßen und wussten, was passiert.

Die Dimensionen des Versagens

Aufsicht versagte:

Strafverfolgung versagte:

Rückforderungen versagen:

Die Frage bleibt: Warum werden diese Informationen unterdrückt? Wer schützt die wahren Täter? Und wie tief steckt die Politik wirklich drin?

Die Antwort: Wir werden es wahrscheinlich nie vollständig erfahren – aber was wir wissen, ist beunruhigend genug. Der Cum-Ex-Skandal zeigt ein systemisches Versagen auf allen Ebenen: Aufsicht, Gesetzgebung, Strafverfolgung und Rückforderung. Es war nicht nur ein Verbrechen – es war ein Staatsversagen.


Quellen und weiterführende Informationen

Das Interview

Kai-Uwe Steck

Ben von ungeskriptet

Kai-Uwe Steck’s Buch

Bankenverband und das Jahressteuergesetz 2007

West-LB und Landesbanken

Olaf Scholz und Warburg (Alstergate)

Strafverfolgung und Verurteilungen

Untersuchungsausschüsse

Schaden und Ausmaß

Medienrecherchen

Verbindliche Auskunft

Geschichte und Entstehung

Cum-Ex vs. Cum-Cum

Internationale Dimension

BGH-Urteil 2021

Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

BaFin-Versagen

Rückforderungen

Kronzeugenregelung

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3. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Van de Everest UG (haftungsbeschränkt)
Frankenstraße 152
90461 Nürnberg
Deutschland

Vertreten durch: Kai Pazdzewicz

Telefon: +49 (0) 911 14895050
E-Mail: info@pazdzewicz.de

Registergericht: Nürnberg
Registernummer: HRB 43972

Umsatzsteuer-ID: DE340033340

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Speicherdauer

Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.

Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf dieser Website

Sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sofern besondere Datenkategorien nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden. Im Falle einer ausdrücklichen Einwilligung in die Übertragung personenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt die Datenverarbeitung außerdem auf Grundlage von Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Sofern Sie in die Speicherung von Cookies oder in den Zugriff auf Informationen in Ihr Endgerät (z. B. via Device-Fingerprinting) eingewilligt haben, erfolgt die Datenverarbeitung zusätzlich auf Grundlage von § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sind Ihre Daten zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Des Weiteren verarbeiten wir Ihre Daten, sofern diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Datenverarbeitung kann ferner auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgen. Über die jeweils im Einzelfall einschlägigen Rechtsgrundlagen wird in den folgenden Absätzen dieser Datenschutzerklärung informiert.

Hinweis zur Datenweitergabe in die USA und sonstige Drittstaaten

Wir verwenden unter anderem Tools von Unternehmen mit Sitz in den USA oder sonstigen datenschutzrechtlich nicht sicheren Drittstaaten. Wenn diese Tools aktiv sind, können Ihre personenbezogenen Daten in diese Drittstaaten übertragen und dort verarbeitet werden. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Ländern kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau garantiert werden kann. Beispielsweise sind US-Unternehmen dazu verpflichtet, personenbezogene Daten an Sicherheitsbehörden herauszugeben, ohne dass Sie als Betroffener hiergegen gerichtlich vorgehen könnten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass US-Behrden (z. B. Geheimdienste) Ihre auf US-Servern befindlichen Daten zu Überwachungszwecken verarbeiten, auswerten und dauerhaft speichern. Wir haben auf diese Verarbeitungstätigkeiten keinen Einfluss.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerfassung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

WERDEN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://" auf „https://" wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Auskunft, Löschung und Berichtigung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
  • Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

4. Datenerfassung auf dieser Website

Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), sofern diese abgefragt wurde.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), sofern diese abgefragt wurde.

Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

5. Plugins und Tools

Google Fonts (lokales Hosting)

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Google Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal auf diesem Server installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt.

Weitere Informationen zu Google Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Google Maps

Diese Seite nutzt über eine API den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google"), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP-Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.

Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

6. Eigene Dienste

Google Analytics

Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google"), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Google Analytics ermöglicht es dem Websitebetreiber, das Verhalten der Websitebesucher zu analysieren. Hierbei erhält der Websitebetreiber verschiedene Nutzungsdaten, wie z. B. Seitenaufrufe, Verweildauer, verwendete Betriebssysteme und Herkunft des Nutzers. Diese Daten werden in einer User-ID zusammengefasst und dem jeweiligen Endgerät des Websitebesuchers zugeordnet.

Google Analytics verwendet Technologien, die die Wiedererkennung des Nutzers zum Zwecke der Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen (z. B. Cookies oder Device-Fingerprinting). Die von Google erfassten Informationen über die Nutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://privacy.google.com/businesses/controllerterms/mccs/.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de.

Google reCAPTCHA

Wir nutzen "Google reCAPTCHA" (im Folgenden "reCAPTCHA") auf dieser Website. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google"), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf dieser Website (z. B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z. B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet.

Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.

Die Speicherung und Analyse der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Website vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA finden Sie in den Google-Datenschutzbestimmungen und den Google Nutzungsbedingungen unter folgenden Links: https://policies.google.com/privacy?hl=de und https://policies.google.com/terms?hl=de.

7. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

8. Fragen zum Datenschutz

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserem Unternehmen:

info@pazdzewicz.de