AWS European Sovereign Cloud

Warum Amazons "souveräne" EU-Cloud nicht vor US-Regierungszugriff schützt und hauptsächlich Marketing ist

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Im Januar 2026 hat Amazon Web Services (AWS) die AWS European Sovereign Cloud in Brandenburg gestartet – eine angeblich “souveräne” Cloud-Infrastruktur, die vollständig in der EU betrieben wird und europäischen Regierungen und Unternehmen helfen soll, ihre Souveränitätsanforderungen zu erfüllen (AWS Blog).

Doch die Realität ist ernüchternd: Keine technische Maßnahme, keine organisatorische Umstrukturierung und keine operative Unabhängigkeit kann ein US-Unternehmen in eine wirklich souveräne europäische Entität verwandeln (Eliatra). Die US-Jurisdiktion übertrumpft alle technischen Sicherheitsvorkehrungen – und Kunden zahlen 15% mehr für eine Illusion (TecRacer).

Worum es geht

Was ist die AWS European Sovereign Cloud?

Die AWS European Sovereign Cloud ist eine angeblich “souveräne” Cloud-Infrastruktur, die physisch und logisch getrennt von anderen AWS-Regionen betrieben wird. Die erste Region wurde in Brandenburg, Deutschland eröffnet, mit geplanten Erweiterungen nach Belgien, den Niederlanden und Portugal (AWS Blog).

Die offiziellen Versprechen

AWS verspricht für die European Sovereign Cloud:

Die Unternehmensstruktur

Die AWS European Sovereign Cloud GmbH wurde am Amtsgericht Potsdam unter HRB 40853 registriert (North Data). Das Unternehmen wurde ursprünglich als SCUR-Alpha 1391 GmbH im August 2021 gegründet, später in Amazon Germany Holdco 1 GmbH umbenannt und schließlich im Juli 2025 zur AWS European Sovereign Cloud GmbH umfirmiert.

Geschäftsführer ist Stéphane Israël, ein EU-Bürger mit Sitz in der EU. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Behlertstr. 3 A, Haus B 2, D-14467 Potsdam (North Data).

Das Kernproblem: US-Jurisdiktion übertrumpft technische Maßnahmen

Das fundamentale Problem ist nicht technisch, sondern juristisch: Als US-Unternehmen unterliegt Amazon weiterhin der US-Jurisdiktion, unabhängig davon, wo die Server physisch stehen oder wer sie operativ kontrolliert (Eliatra).

CLOUD Act: US-Zugriff auf Daten weltweit

Der CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) von 2018 gibt US-Behörden die Macht, Daten von US-Unternehmen anzufordern – unabhängig davon, wo die Daten physisch gespeichert sind (AWS Compliance). Entscheidend ist, ob das Unternehmen “possession, custody, or control” (Besitz, Verwahrung oder Kontrolle) über die Daten hat (Cloud News).

Das bedeutet: Selbst wenn die Server in Brandenburg stehen und von EU-Bürgern betrieben werden, hat Amazon als US-Unternehmen weiterhin “control” über die Infrastruktur, Software und Verschlüsselungsschlüssel. Die US-Regierung kann daher weiterhin auf diese Daten zugreifen.

Patriot Act: Weitere US-Befugnisse

Der Patriot Act gibt US-Behörden zusätzliche Befugnisse, Daten von US-Unternehmen anzufordern, auch wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind. Diese extraterritoriale Reichweite bedeutet, dass US-Gesetze weltweit gelten, solange ein US-Unternehmen Kontrolle über die Daten hat.

Warum technische Maßnahmen nicht helfen

AWS argumentiert, dass technische Maßnahmen wie Verschlüsselung und physische Trennung Schutz bieten. Doch diese Maßnahmen können US-Gesetze nicht überwinden:

Fazit: “Keine technische Raffinesse, organisatorische Umstrukturierung oder operative Unabhängigkeit kann ein US-Unternehmen in eine wirklich souveräne europäische Entität verwandeln” (Eliatra).

Die Preise: 15% mehr für keine echte Souveränität

Nicht nur bietet die AWS European Sovereign Cloud keine echte Souveränität – Kunden müssen auch deutlich mehr zahlen für diese Illusion.

Preisvergleich: ESC vs. Standard AWS

Laut einer Analyse von TecRacer kostet die AWS European Sovereign Cloud etwa 15% mehr als die Standard-AWS-Region eu-central-1 (Frankfurt) (TecRacer).

Beispiel S3 Standard Storage:

Begrenzte Verfügbarkeit

Die European Sovereign Cloud hat zudem erhebliche Einschränkungen:

Warum ist es teurer?

AWS begründet die höheren Preise mit den zusätzlichen Infrastrukturinvestitionen und Betriebskosten für die Aufrechterhaltung einer unabhängigen, EU-basierten Cloud, die von Standard-AWS-Regionen getrennt ist (TecRacer).

Kritik: Kunden zahlen einen “Souveränitäts-Aufschlag” für eine Infrastruktur, die keine echte Souveränität bietet. Die höheren Kosten sind gerechtfertigt, wenn sie echten Schutz vor US-Zugriff bieten würden – aber das tun sie nicht.

Die Realität: Marketing vs. technische Realität

AWS positioniert die European Sovereign Cloud als Lösung für europäische Souveränitätsanforderungen. Doch die Realität ist komplexer:

Was AWS tatsächlich bietet

Was AWS nicht bieten kann

Die Schweizer Warnung

Die Schweizer Datenschutzbehörden haben bereits davor gewarnt, SaaS-Dienste von US-Anbietern zu nutzen, genau wegen dieser Bedenken (Cloud News). Die US-Jurisdiktion macht echte Souveränität für US-Unternehmen unmöglich.

Souveränitäts-Washing: Das BSI und die AWS-Kooperation

Während AWS die European Sovereign Cloud als Lösung für europäische Souveränitätsanforderungen positioniert, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine umstrittene Kooperation mit AWS angekündigt. Diese Zusammenarbeit zeigt exemplarisch, warum die Illusion der Souveränität so problematisch ist (Security-Insider).

Die BSI-Kooperation mit AWS

Am 15. Januar 2026 – genau zum Start der AWS European Sovereign Cloud – verkündete das BSI eine weitere Zusammenarbeit mit dem US-Hyperscaler. Das BSI will AWS “bei der Ausgestaltung von Sicherheits- und Souveränitätsmerkmalen” unterstützen (Security-Insider).

Das Problem: Diese Kooperation steht im direkten Widerspruch zu Europas Bestrebungen nach digitaler Souveränität. Während das BSI öffentlich digitale Unabhängigkeit von US-Anbietern predigt, arbeitet es gleichzeitig eng mit US-Hyperscalern zusammen.

Das BSI-Portal: Ein Paradebeispiel

Besonders ironisch ist, dass das BSI-Portal zur Meldung von Sicherheitsvorfällen (NIS-2) – das seit dem 6. Januar 2026 live ist – nicht auf der Infrastruktur eines deutschen Anbieters basiert, sondern auf AWS (Security-Insider).

Die Botschaft ist klar: Selbst die Bundesbehörde für IT-Sicherheit setzt auf US-Cloud-Infrastruktur, anstatt europäischen Anbietern eine Chance zu geben. Dies untergräbt die Glaubwürdigkeit des BSI als “Hüter” digitaler Souveränität.

Die Kritik: Öffentliche Reaktionen

Die Entscheidung des BSI stieß auf heftige Kritik in der IT-Sicherheits-Community. Auf LinkedIn kommentierten Experten:

“Ich bin sprachlos, wie kann man als Bundesbehörde nur solche Entscheidungen treffen? Zuerst mit Google und deren Clouddiensten und nun sollen Informationen zu AWS in die Cloud wandern. Zudem nach außen auf Bundesebene die digitale Souveränität gepredigt wird. Wie sollen wir in Ansätzen unabhängig von amerikanischen Hyperscalern werden, wenn der Staat nicht als Schlüsselkunde auftritt und europäischen Firmen eine Chance gibt?” (Security-Insider)

“Mit dieser Entscheidung untergräbt das BSI seine eigene Rolle als ‘Hüter’ digitaler Souveränität und sendet ein widersprüchliches Signal an Behörden und Unternehmen, denen es selbst europäische und souveräne Infrastruktur empfiehlt. Am Ende entsteht der Eindruck, dass kurzfristige Bequemlichkeit über langfristige strategische Interessen gestellt wurde.” (Security-Insider)

“Gerade das BSI sollte da gerade bei dem Thema mit gutem Beispiel voran gehen, denn die Zeiten ändern sich leider nicht immer zum Guten. Digital darf man einfach weder von irgendeinem Hyperscaler noch von einer Supermacht erpressbar sein.” (Security-Insider)

Die BSI-Rechtfertigung

BSI-Präsidentin Claudia Plattner rechtfertigte die Kooperationen mit US-Hyperscalern bereits im Juli 2025:

“Wir arbeiten mit sehr vielen verschiedenen Cloud-Unternehmen zusammen und wir haben mit allen immer wieder den Punkt, dass wir ganz klar sagen müssen, okay, das hier sind Sicherheitsanforderungen, die wir umgesetzt sehen wollen. Das betrifft manchmal rein die Sicherheit in den Rechenzentren und es betrifft aber natürlich auch die Frage, wie man mit einer Cloud zusammenarbeiten kann und wo man gegebenenfalls auch Sicherheitspunkte einziehen kann. Gerade für US-Hyperscaler ist es natürlich spannend zu sagen, wie sieht denn eigentlich ein Cloud-Betrieb hier in Europa aus, wie kann man den absichern, wie kann man hier gegebenenfalls auch aus deutscher Seite, aus europäischer Seite eine entsprechende Kontrolle ausüben, und genau das schauen wir uns zusammen an.” (Security-Insider)

Kritik: Diese Rechtfertigung ignoriert das Kernproblem: Keine technische Kontrolle kann die US-Jurisdiktion überwinden. Die Zusammenarbeit mit US-Hyperscalern stärkt deren Marktmacht und schafft Abhängigkeiten, statt echte Souveränität zu fördern.

Kritische Analyse: Warum “Sovereign Cloud” irreführend ist

Der Begriff “Sovereign Cloud” suggeriert echte Souveränität – die rechtliche Kontrolle über Daten durch die EU oder EU-Regierungen. Doch AWS bietet nur “Data Residency” – die geografische Lage der Server.

Souveränitäts-Washing: Ein neuer Trend

Immer häufiger ist online die Rede von “Souveränitäts-Washing” – ein Trend, bei dem Tech-Anbieter behaupten, digitale Souveränität zu gewährleisten, diese aber in Wirklichkeit nicht vollständig umsetzen, sondern nur oberflächliche Versprechungen machen, um ihre Marktmacht zu festigen und Nutzer in – oftmals teure – Abhängigkeiten zu locken (Security-Insider).

Vollständige Unabhängigkeit kann nur durch europäische Betreiber auf europäischem Grund erreicht werden, die nur unter europäischem Recht stehen. AWS European Sovereign Cloud erfüllt diese Anforderung nicht.

Die Illusion der Souveränität

Technische Maßnahmen können juristische Realitäten nicht überwinden:

Gartner-Analyst: Eingeschränkte Souveränität

René Büst, Analyst bei Gartner, analysiert die AWS European Sovereign Cloud kritisch:

“Die Bemühung von Amazon Web Services (AWS), Europäischen Kunden entgegenzukommen, sollte anerkannt werden. Das Ziel der AWS ESC ist die Speicherung von Daten und der Betrieb von Cloud-Systemen ausschließlich auf dem Europäischen Kontinent. Gleichzeitig zeigt die AWS ESC, dass AWS das Thema Souveränität nicht verstanden hat, beziehungsweise die Kernproblematik bewusst ignoriert. ESC gehört der AWS European Sovereign Cloud GmbH, einem deutschen Unternehmen, das eine hundertprozentige Tochtergesellschaft seiner amerikanischen Muttergesellschaft ist. Dies erweckt den Anschein einer europäischen Eigentümerschaft, da die Mitarbeiter des deutschen Unternehmens verpflichtet sind, die europäischen Gesetze zu befolgen. Dies ist jedoch nicht unbedingt der Fall, da Fragen hinsichtlich der Auswirkungen von Kontrolle und Sanktionen durch die USA bestehen bleiben. Die AWS ESC hat daher nur eine eingeschränkte operative Souveränität und bietet keine technologische Souveränität.” (Security-Insider)

Büst kritisiert weiter: “Europäische Unternehmen sollten den Empfehlungen des BSI im Hinblick auf Souveränität nur mit großer Vorsicht folgen. Die bisherigen Aussagen des BSI zeigen, dass es sich bei der Zusammenarbeit und Bewertung der AWS ESC nicht auf die Kernproblematik der Souveränität konzentriert. Die Fähigkeit zur Abkopplung von der globalen AWS-Infrastruktur, die Prüfung eingehender Steuerungsbefehle und Cloud-Updates, die Prüfung und gegebenenfalls Unterbindung ausgehender Telemetriedaten sowie der Betrieb durch EU-Personal und die Verschlüsselung von Daten sind aus Sicherheitsperspektive wichtige technische Bedingungen. Die Problematik der hundertprozentigen Eigentümerschaft durch die US-Muttergesellschaft und der damit einhergehenden Gefahr von Kontrolle und Sanktionen durch die USA, betrachtet das BSI bei der Bewertung jedoch scheinbar nicht.” (Security-Insider)

Was echte Souveränität erfordern würde

Eine wirklich souveräne Cloud würde erfordern:

  1. Nicht-US-Unternehmen: Betrieben von einem Unternehmen ohne US-Verbindungen
  2. Eigene Software: Komplett unabhängige Software-Entwicklung
  3. Finanzielle Unabhängigkeit: Keine Abhängigkeit von US-Finanzierung
  4. Juristische Immunität: Keine US-Jurisdiktion über Daten
  5. EU-Kontrolle: Vollständige Kontrolle durch EU-Regierungen oder EU-Unternehmen

AWS European Sovereign Cloud erfüllt keine dieser Anforderungen.

Die Marketing-Strategie

AWS nutzt den Begriff “Sovereign Cloud” als Marketing-Instrument, um europäische Regierungen und Unternehmen anzuziehen, die nach Datensouveränität suchen. Doch die Realität ist, dass AWS nur Data Residency bietet – nicht Data Sovereignty.

Kritiker sehen darin eine bewusste Irreführung: Der Begriff suggeriert Schutz vor US-Zugriff, der nicht existiert (The Register).

Vergleich: AWS vs. wirklich souveräne Alternativen

Um die Unterschiede zu verdeutlichen, lohnt sich ein Vergleich mit wirklich souveränen Cloud-Alternativen:

AWS European Sovereign Cloud

Wirklich souveräne Alternativen

Beispiele:

Wir setzen gerne Projekte auf diesen wirklich souveränen Infrastrukturen um – von der Planung bis zum Betrieb, alles aus einer Hand.

Vorteile:

Nachteile:

Die rechtlichen Implikationen: CLOUD Act im Detail

Um zu verstehen, warum AWS European Sovereign Cloud nicht vor US-Zugriff schützt, ist es wichtig, den CLOUD Act im Detail zu verstehen.

Was der CLOUD Act tatsächlich macht

Der CLOUD Act von 2018 gibt US-Behörden die Macht, Daten von US-Unternehmen anzufordern, wenn:

  1. “Possession, custody, or control”: Das Unternehmen hat Besitz, Verwahrung oder Kontrolle über die Daten
  2. Gerichtsbeschluss: Ein US-Gericht hat einen Beschluss erlassen (basierend auf “probable cause”)
  3. Schwere Straftaten: Die Anfrage bezieht sich auf schwere Straftaten

Wichtig: Der CLOUD Act gibt keine automatische oder unbegrenzte Macht. Es gibt rechtliche Schutzmaßnahmen:

Warum AWS European Sovereign Cloud trotzdem betroffen ist

Das Problem ist nicht, dass der CLOUD Act automatisch auf alle Daten zugreift, sondern dass:

  1. Amazon hat “control”: Als Muttergesellschaft hat Amazon weiterhin Kontrolle über die Infrastruktur, Software und Verschlüsselungsschlüssel
  2. US-Jurisdiktion: Amazon als US-Unternehmen unterliegt weiterhin US-Gerichtsbarkeit
  3. Keine echte Unabhängigkeit: Die European Sovereign Cloud GmbH ist eine Tochtergesellschaft von Amazon, nicht unabhängig

Fazit: Selbst wenn die European Sovereign Cloud technisch getrennt ist, bleibt sie rechtlich verbunden mit Amazon als US-Unternehmen.

AWS’s eigene Aussagen

Interessanterweise bestätigt AWS selbst, dass der CLOUD Act weiterhin gilt. In ihren Compliance-Dokumenten erklärt AWS:

“AWS has disclosed zero enterprise or government customer content stored outside the U.S. to the U.S. government since 2020, when reporting began.” (AWS Security Blog)

Kritik: Diese Aussage bedeutet nicht, dass AWS nicht auf Daten zugreifen kann – sondern nur, dass AWS bisher keine Daten herausgegeben hat. Die rechtliche Möglichkeit bleibt bestehen.

Praktische Implikationen: Für wen ist ESC sinnvoll?

Trotz der Kritik gibt es Szenarien, in denen die AWS European Sovereign Cloud sinnvoll sein kann:

Sinnvolle Anwendungsfälle

  1. GDPR-Compliance: Für Unternehmen, die nur GDPR-Compliance benötigen (nicht echte Souveränität)
  2. Data Residency-Anforderungen: Wenn nur die geografische Lage der Daten wichtig ist
  3. AWS-Ökosystem: Für Unternehmen, die bereits im AWS-Ökosystem sind und nicht wechseln können
  4. Hybrid-Ansätze: Als Teil einer Hybrid-Cloud-Strategie mit wirklich souveränen Alternativen

Nicht sinnvolle Anwendungsfälle

  1. Echte Datensouveränität: Für Regierungen oder Unternehmen, die echten Schutz vor US-Zugriff benötigen
  2. Höchste Sicherheitsanforderungen: Für kritische Infrastruktur, die keine US-Jurisdiktion akzeptieren kann
  3. Kostenoptimierung: Für Unternehmen, die niedrigere Kosten priorisieren

Die Entscheidung

Die Entscheidung für oder gegen AWS European Sovereign Cloud hängt von den spezifischen Anforderungen ab:

Fazit: Die Illusion der Souveränität

Die AWS European Sovereign Cloud ist ein ambitioniertes Projekt, das versucht, europäischen Souveränitätsanforderungen gerecht zu werden. Doch die Realität ist ernüchternd:

Was ESC bietet

Was ESC nicht bieten kann

Die Kernaussage

“Keine technische Raffinesse, organisatorische Umstrukturierung oder operative Unabhängigkeit kann ein US-Unternehmen in eine wirklich souveräne europäische Entität verwandeln.” (Eliatra)

Die AWS European Sovereign Cloud ist Marketing – nicht echte Souveränität. Für Unternehmen und Regierungen, die wirklich souveräne Cloud-Infrastruktur benötigen, bleiben nicht-US-Alternativen die einzige Option.

Die Frage ist nicht, ob AWS European Sovereign Cloud technisch gut ist – sie ist es. Die Frage ist, ob sie das liefert, was der Name verspricht – und die Antwort ist: Nein.

Quellen und weiterführende Informationen

Offizielle AWS-Dokumentation

Kritische Analysen

Preisvergleiche und technische Details

Unternehmensdaten

Alternative souveräne Cloud-Anbieter

Professionelle Unterstützung: Souveräne Cloud-Infrastruktur

Wenn du wirklich souveräne Cloud-Infrastruktur benötigst oder eine kritische Analyse deiner aktuellen Cloud-Strategie durchführen möchtest, können wir dich unterstützen:

IT-Infrastruktur Audits & Pentests — Wir analysieren deine Cloud-Infrastruktur auf Souveränitätsrisiken, US-Jurisdiktion-Probleme und Datenschutz-Compliance – und zeigen dir, welche Daten tatsächlich geschützt sind und welche nicht.

Systemadministration & Systemintegration — Aufbau und Betrieb von wirklich souveränen Cloud-Infrastrukturen mit EU-basierten Anbietern oder Self-Hosting-Lösungen, die keine US-Jurisdiktion unterliegen. Alles aus einer Hand – von der Planung bis zum Betrieb.

Netzwerkadministration — Professionelle Netzwerkadministration mit Fokus auf Datensouveränität, Sicherheit und Compliance – auch bei komplexen Multi-Cloud-Umgebungen mit souveränen und nicht-souveränen Komponenten.

Souveräne Infrastruktur-Optionen

Wir bieten verschiedene wirklich souveräne Infrastruktur-Lösungen an:

Alle diese Anbieter bieten echte Datensouveränität – im Gegensatz zu AWS European Sovereign Cloud, die weiterhin US-Jurisdiktion unterliegt.

Auch bei US-Cloud-Anbietern unterstützen wir gerne

Alternativ helfen wir auch jederzeit gerne bei Projekten in US-Cloud-Anbietern wie AWS, Google Cloud Platform (GCP) oder Microsoft Azure. Auch wenn diese Anbieter keine echte Souveränität bieten, können wir dir dabei helfen, deine Infrastruktur optimal zu planen, zu implementieren und zu betreiben – mit vollem Bewusstsein über die juristischen und technischen Limitationen dieser Plattformen.

Datenschutzerklärung

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Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

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Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP-Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.

Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

6. Eigene Dienste

Google Analytics

Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google"), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Google Analytics ermöglicht es dem Websitebetreiber, das Verhalten der Websitebesucher zu analysieren. Hierbei erhält der Websitebetreiber verschiedene Nutzungsdaten, wie z. B. Seitenaufrufe, Verweildauer, verwendete Betriebssysteme und Herkunft des Nutzers. Diese Daten werden in einer User-ID zusammengefasst und dem jeweiligen Endgerät des Websitebesuchers zugeordnet.

Google Analytics verwendet Technologien, die die Wiedererkennung des Nutzers zum Zwecke der Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen (z. B. Cookies oder Device-Fingerprinting). Die von Google erfassten Informationen über die Nutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://privacy.google.com/businesses/controllerterms/mccs/.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de.

Google reCAPTCHA

Wir nutzen "Google reCAPTCHA" (im Folgenden "reCAPTCHA") auf dieser Website. Anbieter ist die Google Ireland Limited ("Google"), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf dieser Website (z. B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z. B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet.

Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.

Die Speicherung und Analyse der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Website vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA finden Sie in den Google-Datenschutzbestimmungen und den Google Nutzungsbedingungen unter folgenden Links: https://policies.google.com/privacy?hl=de und https://policies.google.com/terms?hl=de.

7. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

8. Fragen zum Datenschutz

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserem Unternehmen:

info@pazdzewicz.de