In Deutschland sitzen über 40.000 Menschen im Gefängnis, während die Außenwelt längst in einer digitalen Transformation steckt, in der Smartphones, Internet und digitale Kommunikation selbstverständlich geworden sind. Diese Menschen leben jedoch faktisch vollständig von digitaler Infrastruktur ausgeschlossen – abgesehen von limitiertem Telefonzugang. Diese digitale Exklusion im Justizvollzug ist kein triviales Problem, sondern ein strukturelles Versagen, das direkte Konsequenzen für die Resozialisierung hat. Denn ohne digitale Teilhabe ist eine erfolgreiche Reintegration in die Gesellschaft praktisch unmöglich.
Auf dem 38. Chaos Computer Club Kongress (38C3) hat Lilith Wittmann in ihrem Vortrag “Knäste hacken” (YouTube-Video) eine radikale und ungeschönte Bestandsaufnahme dieses übersehenen strukturellen Problems geliefert. Wichtig vorweg: Es handelt sich nicht um ein Hacking-Tutorial oder technischen Alarmismus, sondern um einen gesellschaftspolitischen Weckruf, der ethische und politische Fragen aufwirft statt technische Exploits zu zeigen.
Was Wittmann aufdeckt, ist erschreckend: In deutschen Gefängnissen existieren digitale Systeme, die weder transparent betrieben noch dokumentiert sind. Die meisten Menschen haben noch nie von HamSy oder SoPart gehört – außer sie hatten bereits Kontakt mit deutschen Knästen. Es gibt kaum valide Dokumentation darüber, wie die IT-Infrastruktur im Gefängnis konkret funktioniert. Die Systeme operieren im Schatten der Öffentlichkeit, ohne dass sich die Gesellschaft Gedanken darüber macht, welche Daten sie sammeln, wer Zugang zu diesen Daten hat, oder welche Auswirkungen sie auf die Menschen haben, die sie nutzen müssen.
Als IT-Fachkraft, die täglich mit Systemen arbeitet, die auf Sicherheit, Transparenz und fairen Zugang ausgelegt sind, wirft dieser Vortrag fundamentale Fragen auf: Sind Gefängnisse nicht nur physische, sondern auch digitale “Blackboxes”? Warum gibt es ein Monopol bei der JVA-Kommunikation? Wie werden diese Systeme verwaltet und dokumentiert – oder eben nicht? Und vor allem: Wie kann Digitalisierung im Gefängnis funktionieren, wenn Menschen aktiv von digitalen Grundrechten ausgeschlossen werden?
Diese Fragen sind nicht nur ethisch von Bedeutung, sondern berühren das Herzstück unserer Justizvollzugsziele: die Resozialisierung. Digitale Exklusion ist ein soziales und gesellschaftliches Problem mit direkten, greifbaren Konsequenzen für Bildung, Bezahlung, Kommunikation und spätere Reintegration. Menschen im Strafvollzug werden nicht nur physisch separiert, sondern aktiv von digitaler Teilhabe ausgeschlossen – eine Situation, die nicht nur die Betroffenen, sondern die gesamte Gesellschaft betrifft.
HamSy und SoPart: Unbekannte Systeme im Schatten der Öffentlichkeit
HamSy (Haftausstattungssystem) und SoPart (Soziales Partnergespräch) sind Systeme, die in deutschen Justizvollzugsanstalten verwendet werden, aber außerhalb dieser Institutionen praktisch unbekannt sind. Wittmann benennt und dekonstruiert in ihrem Vortrag die wenigen Soft- und Hardwarekomponenten, die Inhaftierten zur Verfügung stehen – zum Beispiel Telefonie, interne Verwaltungssoftware oder Besuchermanagement. Das Ergebnis ist erschreckend: Die meisten Inhaftierten haben keine Möglichkeit, an gesellschaftlichen digitalen Prozessen teilzuhaben.
Das ist kein Zufall, sondern Teil des strukturellen Problems. Diese Gefängnis-IT-Systeme operieren im Schatten der Öffentlichkeit, ohne dass es valide Dokumentation darüber gibt, wie sie konkret funktionieren. Wittmann zeigt auf, dass viele digitale Werkzeuge in Haft weder transparent betrieben noch dokumentiert sind. Die Verantwortung liegt zudem auf verschiedenen Behörden- und Justizebenen verteilt, was zu chaotischen, oft unverständlichen Prozessen führt. Ohne Sichtbarkeit lässt sich kein verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Prozessen herstellen – weder für Insassen noch für Verwaltung und Gesellschaft.
HamSy und SoPart sind Teil einer größeren IT-Infrastruktur, die in Gefängnissen verwendet wird, um die Kommunikation zwischen Gefangenen und der Außenwelt zu verwalten. Doch diese Systeme sind nicht nur technische Lösungen – sie sind auch ein Geschäftsmodell, das auf einem Monopol basiert. Wenn es nur einen Anbieter gibt, der die Systeme für den gesamten deutschen Justizvollzug liefert, dann gibt es keinen Wettbewerb. Und ohne Wettbewerb gibt es keine Preiskontrolle, keine Innovation und keine Transparenz.
In der IT-Welt sprechen wir von “Vendor Lock-in” – wenn ein Kunde so stark von einem Anbieter abhängig ist, dass ein Wechsel praktisch unmöglich wird. Genau das ist das Problem, mit dem wir es hier zu tun haben: Der deutsche Justizvollzug ist von einem einzigen Anbieter abhängig, der die Preise diktieren kann, Innovation verhindern kann und keine Rechenschaft ablegen muss, weil es schlichtweg keine Alternative gibt.
Das IT-Monopol im Justizvollzug: Wenn ein Nischenmarkt zum Problem wird
Der Markt für Gefängnis-Kommunikationssysteme ist ein klassischer Nischenmarkt. Das macht ihn für große Technologieunternehmen unattraktiv – warum sollte ein globales IT-Unternehmen Ressourcen in einen Markt investieren, der relativ klein ist und mit hohen bürokratischen Hürden verbunden ist? Das Ergebnis ist vorhersehbar: Ein Markt, in dem nur ein Anbieter übrig bleibt. Ein Monopol, das zum strukturellen Problem wird.
In einem funktionierenden Markt würden Wettbewerb und Transparenz dafür sorgen, dass Preise fair sind und Qualität stimmt. In einem Monopol jedoch fehlen diese Mechanismen vollständig. Der einzige Anbieter kann Preise diktieren, ohne dass der Kunde eine Alternative hat. Er kann Innovation verhindern, ohne dass jemand Druck ausübt. Er kann Mängel ignorieren, ohne dass jemand einen Konkurrenten wählen kann. Das Ergebnis ist eine Situation, die weder den Interessen der Gefangenen noch denen der Justizvollzugsanstalten dient.
Für die Gefangenen bedeutet dieses Monopol: Sie müssen die Preise zahlen, die der Anbieter verlangt. Sie müssen die Systeme nutzen, die angeboten werden. Sie haben schlichtweg keine Wahl. Das ist nicht nur wirtschaftlich problematisch – es ist auch ethisch höchst fragwürdig. Menschen, die bereits ihrer Freiheit beraubt sind, werden zusätzlich ihrer wirtschaftlichen Autonomie beraubt, weil es keine Alternative gibt.
Als IT-Fachkraft, die täglich mit Systemen arbeitet, die auf Offenheit, Wettbewerb und Transparenz basieren, ist ein solches Monopol ein rotes Tuch. In der Open-Source-Welt haben wir gelernt, dass Monopole Innovation behindern, Qualität reduzieren und Preise in die Höhe treiben. Warum sollten wir das im Justizvollzug akzeptieren, wo die Folgen für die betroffenen Menschen besonders schwerwiegend sind?
Die finanzielle Ausbeutung: Open-Source-Software zu horrenden Preisen
Eines der erschreckendsten Beispiele, die Lilith Wittmann in ihrem Vortrag präsentiert, ist das Spiele-Paket, das in deutschen Gefängnissen angeboten wird. Dieses Paket enthält 5 Open-Source-Spiele, die der Anbieter zu horrenden Preisen verkauft – obwohl die Entwickler diese Spiele gar nicht dafür lizenziert haben. Das ist nicht nur ethisch fragwürdig, sondern möglicherweise auch rechtlich problematisch.
Open-Source-Software basiert normalerweise auf Lizenzen wie der GPL (GNU General Public License), der MIT-Lizenz oder anderen Open-Source-Lizenzen. Diese Lizenzen erlauben in der Regel die kostenlose Nutzung und Verteilung der Software, solange bestimmte Bedingungen eingehalten werden – etwa die Nennung der Entwickler oder die Weitergabe des Quellcodes. Sie erlauben jedoch normalerweise nicht, dass die Software als Teil eines kommerziellen Produkts verkauft wird, ohne dass die Lizenzbedingungen eingehalten werden.
Wenn ein Anbieter Open-Source-Spiele nimmt, diese in ein Paket packt und zu hohen Preisen verkauft, ohne die Lizenzbedingungen zu respektieren, dann ist das nicht nur eine Lizenzverletzung – es ist auch eine Ausbeutung der Gefangenen, die keine Alternative haben. Sie müssen zahlen, obwohl die Software kostenlos verfügbar ist. Sie haben keine Wahl, weil es nur einen Anbieter gibt. Das Monopol ermöglicht es dem Anbieter, Menschen auszubeuten, die ohnehin bereits ihrer Freiheit beraubt sind.
Als IT-Fachkraft, die täglich mit Open-Source-Software arbeitet, ist das ein Skandal. Open-Source-Software soll frei verfügbar sein, sie soll Menschen ermöglichen, Technologie zu nutzen, ohne ausgenommen zu werden. Wenn diese Prinzipien im Justizvollzug ignoriert werden, dann ist das nicht nur eine technische, sondern auch eine ethische Frage von höchster Relevanz. Warum werden Gefangene dazu gezwungen, für kostenlose Software zu zahlen? Warum gibt es keine Transparenz über die Lizenzen und Kosten? Diese Fragen müssen beantwortet werden.
Intransparente Datenflüsse und strukturelle Sicherheitsprobleme in der Gefängnis-IT
Wittmann analysiert in ihrem Vortrag systematisch, welche digitalen Systeme überhaupt im Strafvollzug existieren – und macht dabei ein zentrales Problem sichtbar: Es gibt kaum valide Dokumentation darüber, wie die IT-Infrastruktur im Gefängnis konkret funktioniert. Viele Systeme sind entweder proprietär, technisch veraltet oder isoliert. Die Datenflüsse sind intransparent: Wer hat Zugang zu welchen Daten? Welche Sicherheitsmechanismen existieren? Ohne Transparenz lässt sich kein verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Prozessen herstellen – weder für Insassen noch für Verwaltung.
Die Systeme, die in deutschen Gefängnissen verwendet werden, sind jedoch nicht nur wirtschaftlich problematisch – sie sind auch technisch anfällig. Wittmann zeigt verschiedene Sicherheitsprobleme auf, die dazu führen, dass Daten abfließen können und die Systeme manipuliert werden können. Diese Sicherheitsprobleme sind nicht nur theoretisch, sondern haben reale Auswirkungen auf die Menschen, die diese Systeme nutzen müssen. Wenn Daten abfließen, dann sind das persönliche Informationen von Gefangenen und ihren Familien. Wenn Systeme manipuliert werden können, dann ist das nicht nur ein technisches Problem, sondern auch ein Sicherheitsproblem für die Justizvollzugsanstalten selbst.
In der IT-Welt sprechen wir von “Security by Design” – Sicherheit muss von Anfang an mitgedacht werden, nicht nachträglich hinzugefügt. Wir sprechen von “Defense in Depth” – mehrschichtiger Verteidigung, die sicherstellt, dass selbst wenn eine Sicherheitslücke gefunden wird, das System nicht komplett kompromittiert wird. Wir sprechen von regelmäßigen Security-Audits und Penetrationstests, die Schwachstellen identifizieren, bevor sie ausgenutzt werden können. Diese Prinzipien sollten auch in der IT-Sicherheit für Gefängnisse gelten.
Wenn die Systeme im Justizvollzug diese Prinzipien jedoch nicht befolgen, dann sind die Gefangenen nicht nur wirtschaftlich ausgenutzt – sie sind auch einem erheblichen Sicherheitsrisiko ausgesetzt. Ihre Daten sind nicht geschützt. Ihre Kommunikation ist nicht sicher. Ihre Privatsphäre ist nicht gewährleistet. Die intransparenten Datenflüsse machen es zudem unmöglich, zu kontrollieren, wer Zugang zu welchen Informationen hat.
Das ist nicht nur ein technisches Problem – es ist auch ein rechtliches Problem von großer Bedeutung. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt auch im Justizvollzug. Gefangene haben Rechte, auch wenn sie ihrer Freiheit beraubt sind. Wenn diese Rechte durch unsichere Systeme und intransparente Datenflüsse verletzt werden, dann ist das nicht nur ethisch fragwürdig, sondern auch rechtlich problematisch. IT-Sicherheit im Gefängnis ist daher nicht optional, sondern eine rechtliche Notwendigkeit.
Digitalisierung im Gefängnis: Warum Resozialisierung ohne IT-Infrastruktur scheitert
Die strategische Botschaft von Wittmanns Vortrag ist klar: Digitale Teilhabe ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht – auch hinter Gittern. Infrastrukturen, die Menschen ausschließen, reproduzieren soziale Ungleichheiten. Transparenz und technische Zugänglichkeit müssen Bestandteil moderner Resozialisierung sein – nicht optional. Digitalisierung im Justizvollzug ist daher keine Frage des “ob”, sondern des “wie”.
Die Resozialisierung ist eines der Hauptziele des deutschen Justizvollzugs. Menschen, die ins Gefängnis kommen, sollen nicht nur ihre Strafe absitzen, sondern auch die Möglichkeit erhalten, nach ihrer Entlassung wieder in die Gesellschaft zurückzukehren. Aber wie kann das funktionieren, wenn sie während ihrer Haftzeit aktiv von der digitalen Welt ausgeschlossen werden? Die Antwort ist eindeutig: Es kann nicht funktionieren.
Unsere Gesellschaft ist digital geworden. Ohne digitale Kompetenzen ist es praktisch unmöglich, einen Job zu finden, Behördengänge zu erledigen oder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Online-Banking, digitale Behördengänge, Jobsuche im Internet, Kommunikation über soziale Medien – all das ist für die Außenwelt selbstverständlich geworden. Aber für Menschen, die im Gefängnis sind, bleibt all das unerreichbar. Die digitale Exklusion im Strafvollzug hat daher direkte, greifbare Konsequenzen für Resozialisierung, Bildung, Bezahlung, Kommunikation und spätere Reintegration.
Menschen im Strafvollzug werden nicht nur physisch separiert, sondern aktiv von digitalen Grundrechten ausgeschlossen. Diese Frage muss gestellt werden: Inwiefern beeinträchtigt diese digitale Exklusion die Chancen auf gesellschaftliche Reintegration? Welche institutionellen Strukturen verhindern Transparenz und Teilhabe? Die Antworten zeigen: Ohne Digitalisierung im Gefängnis ist erfolgreiche Resozialisierung praktisch unmöglich.
Wenn wir wollen, dass Gefangene nach ihrer Entlassung erfolgreich resozialisiert werden, dann müssen wir ihnen die Möglichkeit geben, digitale Kompetenzen zu erwerben. Das bedeutet nicht, dass sie uneingeschränkten Zugang zum Internet haben müssen – das wäre aus Sicherheitsgründen problematisch. Aber es bedeutet, dass wir sichere, kontrollierte Systeme schaffen müssen, die ihnen ermöglichen, digitale Fähigkeiten zu entwickeln und zu nutzen. Digitale Bildung im Gefängnis könnte Menschen helfen, nach ihrer Entlassung einen Job zu finden.
Online-Bewerbungen, digitale Kommunikation, der Umgang mit Computern – all das sind Fähigkeiten, die in unserer digitalisierten Welt unverzichtbar sind. Wenn wir Menschen diese Fähigkeiten vorenthalten, dann reduzieren wir ihre Chancen auf eine erfolgreiche Resozialisierung erheblich. Die Digitalisierung im Gefängnis ist daher keine Option, sondern eine Notwendigkeit für erfolgreiche Reintegration.
Aber digitale Teilhabe im Gefängnis ist nicht nur für die berufliche Zukunft wichtig – sie ist auch für die psychische Gesundheit der Gefangenen von zentraler Bedeutung. Isolation und Einsamkeit sind große Probleme in Gefängnissen. Die Möglichkeit, mit der Familie und Freunden zu kommunizieren, auch wenn es digital ist, kann einen großen Unterschied machen. Die Möglichkeit, Informationen zu finden, zu lernen, sich weiterzubilden – all das ist wichtig für das Wohlbefinden der Menschen, die im Gefängnis sind. Digitale Teilhabe im Gefängnis ist daher auch ein Menschenrecht.
IT-Prinzipien für den Justizvollzug: Was wir daraus lernen können
Aus IT-Sicht gibt es klare Prinzipien, die auch im Justizvollzug gelten sollten – aber die offenbar ignoriert werden. Diese Prinzipien sind nicht nur technisch, sondern auch ethisch und rechtlich von Bedeutung. Wenn wir diese Prinzipien im Justizvollzug umsetzen, dann können wir sowohl die Digitalisierung im Gefängnis voranbringen als auch die Resozialisierung verbessern.
Transparenz ist nicht optional – Die Systeme, die im Justizvollzug verwendet werden, müssen transparent sein. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, welche Systeme verwendet werden, wie sie funktionieren, welche Daten sie sammeln und wie sie gesichert sind. Geheimhaltung schützt nicht die Gefangenen – sie schützt nur die Anbieter vor Rechenschaft. Ohne Transparenz kann keine Digitalisierung im Gefängnis funktionieren, die den Menschen dient.
Wettbewerb ist notwendig – Ein Monopol führt zu hohen Preisen, schlechter Qualität und fehlender Innovation. Wir müssen Wege finden, Wettbewerb in diesem Nischenmarkt zu schaffen. Vielleicht durch Open-Source-Lösungen, die von der öffentlichen Hand entwickelt werden. Vielleicht durch Standardisierung, die es mehreren Anbietern ermöglicht, kompatible Systeme anzubieten. Aber Monopole sind inakzeptabel – auch und besonders in der IT-Infrastruktur für Gefängnisse.
Sicherheit muss garantiert werden – Die Systeme im Justizvollzug müssen sicher sein. Das bedeutet nicht nur technische Sicherheit, sondern auch Datenschutz, Privatsphäre und Schutz vor Manipulation. Wenn die Systeme unsicher sind, dann werden nicht nur die Gefangenen, sondern auch die Justizvollzugsanstalten selbst gefährdet. IT-Sicherheit im Gefängnis ist daher keine Option, sondern eine Notwendigkeit.
Fairness bei den Preisen – Gefangene sollten nicht für Open-Source-Software zahlen müssen. Sie sollten nicht ausgenommen werden, nur weil sie keine Alternative haben. Die Preise müssen fair sein und transparent kommuniziert werden. Wenn Open-Source-Software verwendet wird, dann sollten die Lizenzbedingungen eingehalten werden, und die Software sollte kostenlos oder zu fairen Preisen angeboten werden. Digitale Teilhabe im Gefängnis darf nicht an finanziellen Barrieren scheitern.
Digitale Bildung und Teilhabe – Wenn wir wollen, dass Resozialisierung funktioniert, dann müssen wir Gefangenen die Möglichkeit geben, digitale Kompetenzen zu erwerben. Das bedeutet sichere, kontrollierte Systeme, die ihnen ermöglichen, zu lernen, zu kommunizieren und sich auf ihre Rückkehr in die Gesellschaft vorzubereiten. Digitalisierung im Gefängnis muss daher auch digitale Bildung umfassen.
Fazit: Digitalisierung im Gefängnis als gesellschaftspolitische Verantwortung
Der Vortrag “Knäste hacken” von Lilith Wittmann liefert kein technisches Hack-Tutorial, sondern eine radikale Bestandsaufnahme eines blinden Flecks der Digitalisierungspolitik. Wittmann verbindet technisches Verständnis mit gesellschaftlicher Kritik und zeigt unmissverständlich: Digitale Exklusion im Strafvollzug ist ein strukturelles, kein triviales Problem. Ohne Transparenz, Zugang und kritische Kontrolle ist digitale Teilhabe faktisch verwehrt – selbst für Menschen, die in demokratischen Gesellschaften leben.
Der Vortrag ist ein gesellschaftspolitischer Weckruf, der kritische Fragen aufwirft statt Technik-Alarmismus zu betreiben. Wittmann distanziert sich bewusst von einem klassischen Hacker-Techno-Alarmismus und stellt stattdessen ethische und politische Fragen in den Vordergrund: Sind Gefängnisse nicht nur physische, sondern auch digitale “Blackboxes”? Inwiefern beeinträchtigt digitale Exklusion die Chancen auf gesellschaftliche Reintegration? Welche institutionellen Strukturen verhindern Transparenz und Teilhabe? Die Antworten zeigen: Digitalisierung im Gefängnis ist notwendig, aber aktuell strukturell verhindert.
Der Vortrag zeigt auf, dass unsere Gefängnisse nicht nur physisch, sondern auch digital isoliert sind – und dass diese Isolation nicht nur die Gefangenen betrifft, sondern auch die Gesellschaft als Ganzes. Wenn wir wollen, dass Resozialisierung funktioniert, dann müssen wir etwas ändern. Aber das bedeutet nicht, dass wir Gefängnissen uneingeschränkten Internet-Zugang geben sollten – das wäre aus Sicherheitsgründen problematisch. Es bedeutet vielmehr, dass wir sichere, kontrollierte und transparente Systeme schaffen müssen, die Gefangenen ermöglichen, digitale Kompetenzen zu erwerben und am digitalen Leben teilzunehmen, soweit das mit Sicherheit vereinbar ist. IT-Sicherheit im Gefängnis und digitale Teilhabe müssen zusammen gedacht werden.
Es bedeutet auch, dass wir das Monopol bei der JVA-Kommunikation nicht akzeptieren können. Wettbewerb ist notwendig, nicht nur für faire Preise, sondern auch für Innovation und Qualität. Wir müssen Wege finden, diesen Nischenmarkt zu öffnen – vielleicht durch Open-Source-Lösungen, die von der öffentlichen Hand entwickelt werden, vielleicht durch Standardisierung, die es mehreren Anbietern ermöglicht, kompatible Systeme anzubieten. Das IT-Monopol im Justizvollzug muss gebrochen werden.
Und es bedeutet, dass wir die finanzielle Ausbeutung der Gefangenen nicht akzeptieren können. Open-Source-Software sollte kostenlos oder zu fairen Preisen angeboten werden. Lizenzverletzungen müssen geahndet werden. Transparenz über Preise, Kosten und Datenflüsse muss gewährleistet sein. Digitale Teilhabe im Gefängnis darf nicht an finanziellen Barrieren scheitern.
Als IT-Fachkraft, die täglich mit Systemen arbeitet, die auf Offenheit, Wettbewerb und Transparenz basieren, ist es erschreckend zu sehen, wie diese Prinzipien im Justizvollzug ignoriert werden. Der Vortrag macht deutlich, dass IT nicht nur Technologie ist, sondern auch Ethik, Gerechtigkeit und gesellschaftliche Verantwortung. Die Zeit zum Handeln ist jetzt. Wir können nicht warten, bis das Problem noch größer wird.
Wir müssen jetzt transparente, faire und sichere Systeme fordern. Wir müssen jetzt das Monopol hinterfragen und Wettbewerb schaffen. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass digitale Teilhabe auch im Gefängnis möglich ist – nicht als Luxus, sondern als Grundrecht und Grundvoraussetzung für erfolgreiche Resozialisierung. Infrastrukturen, die Menschen ausschließen, reproduzieren soziale Ungleichheiten. Transparenz und technische Zugänglichkeit müssen Bestandteil moderner Resozialisierung sein – nicht optional.
Der Justizvollzug muss digital werden – aber fair, sicher und transparent. Das ist nicht nur eine technische Herausforderung, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Digitalisierung im Gefängnis, IT-Sicherheit für Gefängnisse und digitale Teilhabe im Gefängnis müssen zusammen gedacht werden. Die Zukunft der Resozialisierung hängt davon ab. Wir müssen diese Verantwortung wahrnehmen – jetzt.